Wer zulässt, dass andere Nazi-Parolen in seinem Blog verbreiten oder Anleitungen für Raubkopien geben, macht sich selbst strafbar, warnt die Computerzeitschrift PC Professionell (Heft 07/2005). Weiter müssen beispielsweise auch Blogs wie jede andere private Homepage Name und Anschrift beinhalten. Wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Abmahnungen drohen.
Auch das Urheberrecht sollte beachtet werden, niemand muss es hinnehmen, dass seine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet werden. Hierzu zählen unter anderem Texte, Fotos, Grafiken oder Kunstwerke. Zitieren ist aber erlaubt. Eine Regel, wie viel aus einem Artikel zitiert werden darf, gibt es nicht. Das Gesetz lässt den »vom Zweck gebotenen Umfang« zu. Keinesfalls sollten die Zitate länger als der eigene Text dazu sein. Erlaubt ist es aber, amtliche Texte wie etwa Gerichtsurteile zu verbreiten. Diese kann jeder ohne Beschränkung veröffentlichen.
Quelle: weblog.pc-professionell.de
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