In der Alltagssprache wird Diskriminierung als nicht gerechtfertigte, benachteiligende Unterscheidung zwischen Menschen(gruppen) verstanden, und ist – gerade im Europarecht – in vielen Bereichen verboten!
Welchen rechtlichen Schutz bietet das Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit bzw. Herkunft, der Religion und Weltanschauung und des Geschlechtes etc.?
Die Antworten auf diese Fragen und einen Einblick in die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft Wien erhalten die TeilnehmerInnen anhand von Fallbeispielen auf der Veranstaltung am Freitag um 19:00 Uhr im Amt der Stadt Bludenz im 3. Stock im Stadtvertretersaal.
Um telefonische Voranmeldung bei der Organisatorin Frau Dipl. Päd. Yasemin Multu, BEd – unter der Telefonnummer +43 650 29 09 832, wird gebeten.
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