Ein wichtiges Thema im Gespräch war die Arbeit von zu Hause aus. Dabei kann es durchaus kompliziert werden, wie Düringer erläuterte. „2020 ist anders zu betrachten wie 2021. Denn die Homeoffice-Pauschale greift erst 2021.“ Im Interview schlüsselte die Expertin detailliert auf, was dieser Umstand für Arbeitnehmer bedeutet, die ihre Ausgaben für die Arbeit zu Hause geltend machen wollen.
Homeschooling nicht absetzbar
Auch Heimunterricht war dabei Thema. Düringer stellte in diesem Zusammenhang aber klar: Ausgaben während des Unterrichts zu Hause lassen sich bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht geltend machen. Sie verwies auf die Sonderzahlung von 360 Euro im Rahmen der Familienbeihilfe im September, die dafür verwendet werden sollte. „Homeschooling hat mit der Arbeit nichts zu tun.“
(VN)
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