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"Was Nachbarn dürfen"

... titelte ein Vortrag der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV). Rund 300 Interessierte aus dem ganzen Land waren dazu am 6. Oktober in den Vinomnasaal in Rankweil gekommen.

MMag. Christoph Rümmele, Rechtsanwalt und Mediator aus Dornbirn, informierte lebendig und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Nachbarn haben. Rümmele verdeutlichte, welches Verhalten des Nachbarn man nicht dulden muss und wie man sich am besten zur Wehr setzen kann.

Vortrag Nachbarrecht

Anhand der Geschichte einer Reihenhaussiedlung im ländlichen Raum veranschaulichte der Vortragende, welches Konfliktpotential unter Nachbarn vorhanden sein kann. Ob man bei Problemen wie etwa lärmenden Kindern, überhängenden Bäumen, streunenden Katzen oder auch dem ständig Jauche ausbringenden Nachbarn überhaupt eine Chance mit einer Klage hat, wurde von Rümmele einzelfallbezogen besprochen. Er zeigte mögliche Problemlösungen auf, und machte deutlich, dass miteinander reden bzw. der Versuch einer Streitschlichtung durch eine Mediation, immer noch vor der Klagseinbringung stehen müssen.

Bei der anschließenden Fragestunde nutzen zahlreiche Anwesende die Chance für ihre eigenen Nachbarschaftskonflikte Tipps von MMag. Rümmele zu bekommen.

Facts:

  • Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) www.vev.or.at

  • Aktuell: rd. 4200 Mitglieder

  • Interessensvertretung für Vermieter und Wohnungseigentümer seit 1973

  • Beratungsstelle: 6850 Dornbirn, Moosmahdstr. 14

  • Fachzeitschrift „Haus und Grund“

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