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Was darf der Kirchenbeitragsdienst? - Zehn Fakten rund um die Kirchensteuer

Wissen Sie über alle Fakten rund um den Kirchenbeitrag Bescheid?
Wissen Sie über alle Fakten rund um den Kirchenbeitrag Bescheid? ©APA (Sujet)
Wann ist man verpflichtet, "Kirchensteuer" zu bezahlen? Was ist der Maximalbetrag, der verlangt werden kann? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Kann ich nach einem Kirchenaustritt später wieder eintreten, um z.B. kirchlich zu heiraten? Diese Fragen und noch mehr hat VIENNA.at für Sie geklärt.
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Rund um die “Kirchensteuer” bestehen viele Vermutungen – hundertprozentig sicher ist man sich dann aber doch meist nicht. Wir haben mit Wolfgang Paset, Leiter des Kirchenbeitragsdienstes in der Erzdiözese Wien, gesprochen und klären auf.

1) Welche meiner Daten sind bekannt bzw. bin ich verpflichtet anzugeben?

Von der Behörde bekommt die Kirche nur die Meldedaten ihrer Mitglieder: Name, Geburtsdatum, Adresse. Alles andere, was für die Berechnung des Kirchenbeitrags notwendig oder hilfreich ist, erfahren wir nur von den Betroffenen selbst: die Höhe des Einkommens und vorhandene finanzielle Belastungen. Laut Kirchenbeitragsordnung sind die Gläubigen verpflichtet, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In der Praxis bitten wir um die wichtigsten Informationen, um passende Lösungen zu finden.

2) Wie steht es um Datenschutz bei der Kirchenbeitragsstelle? Werden meine Daten weitergegeben?

Datenschutz wird bei uns groß geschrieben. Sämtliche gesetzliche Bestimmungen werden beachtet. Die Daten werden vertraulich behandelt und dürfen ausschließlich für die Berechnung und Einhebung des Kirchenbeitrags verwendet werden.

3) Unter welchen Voraussetzungen darf der Kirchenbeitragsdienst Geld von mir verlangen?

Wenn Sie römisch-katholisch und volljährig sind und einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Diözese haben, sind Sie „beitragspflichtig“. Grundlage für den Beitrag ist ein Einkommen.

4) Welche Leistungen darf man für das Geld erwarten?

Der Kirchenbeitrag ist ähnlich wie Steuern eine solidarische Abgabe. Das heißt: Man zahlt nicht für eine empfangene Leistung, sondern ermöglicht mit seinem Beitrag, dass andere Leistungen in Anspruch nehmen können, auf die sie angewiesen sind bzw. die sie sich nicht leisten können: Obdachlose, alleinerziehende Mütter und Väter, Kinder und Jugendliche … Viele Leistungen kommen auch der Allgemeinheit zugute, wie etwa die Erhaltung der historisch wertvollen Gebäude. Der Kirchenbeitrag ermöglicht die vielen Aufgaben, die die Kirche in unserem Land wahrnimmt: religiöse, kulturelle und soziale. Klarerweise stehen den Beitragszahlenden auch viele Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung: verschiedene Feiern in der Pfarre wie Taufe, Hochzeit, Erstkommunion, Firmung, seelsorgliche Betreuung in Krisensituationen oder im Krankenhaus, kostenlose Besichtigung von schönen Kirchengebäuden, zum Beispiel auch im Rahmen der Langen Nacht der Kirchen usw.

5) Wann bin ich befreit von der „Kirchensteuer“ bzw. muss weniger zahlen?

Es gibt Ermäßigungen für finanzielle Belastungen. Befreit sind Menschen ohne Einkommen und besondere Gruppen wie Präsenz- und Zivildiener, Lehrlinge, Arbeitslose oder Mütter und Väter in Karenz.

6) Arbeitet die Kirchenbeitragsstelle mit anderen Diensten zusammen, von denen sie erfährt wenn jemand zB zu arbeiten begonnen hat?

Nein. Diese Informationen bekommen wir nur von den Betroffenen selbst.

7) Habt ihr Einsicht ins Melderegister?

Wie im Meldegesetz (§20) geregelt, bekommen wir die Meldedaten der römisch-katholischen Personen in unserem Bereich.

8) Was passiert, wenn ich mich weigere zu bezahlen?

Im Grunde ist es ähnlich, wie wenn man seine Stromrechnung nicht bezahlt. Im ersten Moment passiert nichts. Wenn man das Thema aber „auf die lange Bank“ schiebt, kann es zum Problem werden, weil sich Rückstände anhäufen. Das Wichtigste ist der Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle. Im Gespräch findet man meistens eine Lösung.

9) Ist ein Kirchenaustritt endgültig oder gibt es die Möglichkeit sich später umzuentscheiden, beispielsweise weil man doch kirchlich heiraten möchte?

Ein Austritt ist eine Trennung von der Gemeinschaft der Kirche. Wer sich dafür entscheidet, kann sich nicht mehr als Mitglied der Kirche bezeichnen und daher auch zum Beispiel nicht mehr Tauf- oder Firmpate sein. Eine kirchliche Hochzeit ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Die Türen der Kirche stehen aber immer für eine Rückkehr offen. Nähere Informationen dazu gibt es hier.

10) Was ist der höchste Beitrag, der verlangt werden kann, und unter welchen Voraussetzungen ist dieser fällig?

Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1% vom steuerpflichtigen Einkommen. Je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag.

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