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Warnung: Weiter hohes Geflügelpest-Risiko in Österreich

Eine Erkrankung mit dem Virus verläuft meist tödlich.
Eine Erkrankung mit dem Virus verläuft meist tödlich. ©Canva (Sujet)
Laut AGES herrscht in Österreich weiterhin ein hohes Risiko an Geflügelpest bzw. Vogelgrippe.

Seit Beginn dieses Jahres wurde bereits in mehreren Bundesländern Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln, aber auch bei Geflügel in kleinen Privathaltungen nachgewiesen. So wurde erst jüngst am 5. Februar ein Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Bezirk Horn in Niederösterreich bestätigt.

Geflügelpest-Risiko in Österreich nach wie vor hoch

Dort waren Hühner und Enten von dem Virus betroffen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen, warnte die AGES. Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza ist für Hausgeflügel hochansteckend und die Erkrankung verläuft meist tödlich; die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt und das Virus kann somit sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot von Wildvögeln auf Geflügel übertragen werden.

Das aktuelle Geflügelpest-Risiko werde von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Tierseuchensituation in den benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse und bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden. Das Risiko einer direkten oder indirekten Übertragung des hochpathogenen Aviären Influenzavirus durch Wildvögel auf Geflügelbestände werde weiterhin als hoch eingestuft.

Wichtige Hinweise für Hobbyhalter

Gerade für Hobbyhalterinnen bzw. -halter sei es sehr wichtig, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen - wie die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel - einzuhalten, betonte die AGES. Diese Haltungen seien erfahrungsgemäß in Österreich deutlich öfter von Ausbrüchen betroffen als größere Geflügelbetriebe. In vielen Fällen konnte eine direkte Virusübertragung durch Wildwasservögel aufgrund einer unterlassenen Trennung von Hühnern, Enten und Gänsen zu Wildvögeln als vermutlicher Infektionsweg nachvollzogen werden. Geflügelhalterinnen und -halter seien daher verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.

Weiterhin verstärkte Sicherheitsmaßnahmen in Gebieten mit hohem Risiko

In den ausgewiesenen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion zu schützen. Das bedeutet, ab 50 Tieren müssen diese dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Aufstallungspflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.

Im restlichen Bundesgebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind alle geflügelhaltenden Betriebe zur Einhaltung eines Mindestmaßes an Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehören die Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel, das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand, kein Tränken der Tiere mit Oberflächenwasser sowie die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften.

(APA/Red)

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