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Warnung vor neuer Betrugsmasche in Vorarlberg: Falsche Finanzamt-SMS und Anrufe

Neue Betrugsmasche in Vorarlberg und wie man sich schützt. (Symbolbild)
Neue Betrugsmasche in Vorarlberg und wie man sich schützt. (Symbolbild) ©VOL.at/CANVA
In Vorarlberg häufen sich die Fälle von Betrugsversuchen durch gefälschte SMS-Nachrichten, die angeblich vom Finanzamt stammen, gefolgt von Anrufen durch Betrüger, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben.

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg warnt und gibt Verhaltenstipps:

In jüngster Zeit mehren sich in Vorarlberg die Betrugsfälle, bei denen Opfer zunächst ein SMS erhalten, das vorgibt, vom Finanzamt zu sein. Dieses SMS enthält einen Link, der zur Falle wird: Etwa eine Woche später wird das Opfer von einem Anrufer kontaktiert, der sich als Bankmitarbeiter oder Sicherheitsbeauftragter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ausgibt.

©VOL.AT/Meusburger

So schützen Sie sich vor den Betrügern

Der Betrüger bezieht sich auf das zuvor versendete SMS und behauptet, aus Sicherheitsgründen müsse sich das Opfer in seine Bank-App einloggen. Zusätzlich wird das Opfer aufgefordert, dem Anrufer über Programme wie AnyDesk Fernzugriff auf Computer oder Smartphone zu gewähren. Anschließend tätigen die Betrüger unbefugte Überweisungen, indem sie das Opfer mit Lügengeschichten dazu bringen, diese Transaktionen zu bestätigen.

Die Kriminalpolizei appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein und folgende Maßnahmen zu ergreifen: Dubiose SMS sollten umgehend gelöscht, verdächtige Links nicht geöffnet werden. Dubiose Anrufe sind sofort zu beenden, und es sollte niemals Fremden der Zugriff auf elektronische Geräte gewährt werden. Zudem wird geraten, sich bei Unsicherheiten direkt an die eigene Hausbank zu wenden, allerdings über die bekannte Rufnummer. Betroffene sollten nicht zögern, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.

Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung

Die Polizei bittet die Bevölkerung, Verwandte und Bekannte über diese Betrugsmasche zu informieren, um präventiv zu wirken. Verdächtige Wahrnehmungen können jederzeit bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

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