“Die Verordnung hat insbesondere Klein- und Mittelbetriebe in Vorarlberg einen einfachen Zugang zu öffentlichen Vergaben und Aufträgen ermöglicht. Diese Maßnahme brauchen wir auch im kommenden Jahr zur Konjunkturbelebung unserer heimischen Wirtschaft”, sagt Wallner.
Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung gingen 45 Direktvergaben im Umfang von 2,8 Millionen Euro zusätzlich an heimische Unternehmen, dazu 18 Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens im Umfang von 5,2 Millionen Euro.
Die erhöhten Schwellenwerte seien auch ein wichtiges Instrument für öffentliche Auftraggeber, um unkompliziert Aufträge an die heimische und regionale Wirtschaft zu vergeben, so Wallner. Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Baubereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. Zuvor lag der Schwellenwert für Direktvergaben bei 40.000 bzw. 120.000 Euro. Durch diese Regelung konnten bisher neue Projekte auch unbürokratisch und rasch abgewickelt werden, sagt Wallner: “Ich kenne keinen Grund, der gegen eine Verlängerung dieser Verordnung spricht, denn diese Maßnahme erzeugt keine Kosten und hilft unseren Unternehmen, Aufträge im Land zu halten.”
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