Vorarlberg wird ab 15. März weitgehende Öffnungsschritte setzen. Darauf haben sich das Land und der Bund am Dienstag nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt.
Gastro-Betriebe dürfen indoor wie outdoor aufsperren, Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Antigen-Test aus einer Teststraße. Zudem werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen hierfür sind Selbsttests in digitaler Form gültig.
"Ein gewisser Mut gehört dazu"
Die Öffnungsschritte müssen „verantwortungsvoll“ sein, sagte der Landeshauptmann am Dienstagabend Moderator Armin Wolf in der ZIB2. „Ein gewisser Mut gehört dazu.“
Weiter in Kraft ist die Ausgangsbeschränkung bis 20.00 Uhr. Das bedeutet, dass die Bewirtung am Abend bzw. Abend-Veranstaltungen nicht möglich sind. Explizit ausgenommen von den erlaubten Veranstaltungen sind Hochzeiten, diesbezüglich bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht. Ebenfalls wieder zugelassen wird das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen. In allen Bereichen gilt eine Registrierungspflicht.
(red | APA)
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