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Gastroöffnung in Vorarlberg auch in Innenräumen

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Vorarlberg wird ab 15. März weitgehende Öffnungsschritte setzen. Darauf haben sich das Land und der Bund am Dienstag nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt.
Umfrage zur Gastro-Öffnung
Noch keine Entscheidung

Gastro-Betriebe dürfen indoor wie outdoor aufsperren, Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Antigen-Test aus einer Teststraße. Zudem werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen hierfür sind Selbsttests in digitaler Form gültig.

Sperrstunde 20 Uhr

Weiter in Kraft ist die Ausgangsbeschränkung bis 20.00 Uhr. Das bedeutet, dass die Bewirtung am Abend bzw. Abend-Veranstaltungen nicht möglich sind. Explizit ausgenommen von den erlaubten Veranstaltungen sind Hochzeiten, diesbezüglich bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht.

Ebenfalls wieder zugelassen wird das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen. In allen Bereichen gilt eine Registrierungspflicht.

Gastronomie

In den Gastronomiebetrieben dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen, so sie nicht demselben Haushalt angehören. Die Kontrolle der negativen Coronatests soll nach Angaben von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) durch die Betriebe erfolgen.

Er ging davon aus, dass aufgrund der Gastronomieöffnung vermehrt Testungen in den Teststraßen nachgefragt werden, "darauf bereiten wir uns vor", so Wallner. Damit ein Coronatest zum Eintritt berechtigt, darf der Nachweis nicht älter als 48 Stunden sein.

Digitale Selbsttests

Zu den digitalen Selbsttests als Zutrittsbescheinigung für die Veranstaltungen erklärte Landesrat Christian Gantner (ÖVP), dass das Land eine eigene Online-Plattform entwickelt habe. Auf dieser Plattform muss nach der Registrierung der Selbsttest hochgeladen werden. Nach einer Kontrolle durch das System wird die Ok-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy geschickt. Man habe bereits eine Million an Selbsttests bestellt, sagte Gantner. Diese sollen bis zum Start der Öffnungsschritte am Montag im Land verteilt sein. Bei den Veranstaltungen muss es zugewiesene Sitzplätze geben, die maximale Besucherzahl liegt sowohl indoor wie outdoor bei 100 Personen bzw. bei der Hälfte des Fassungsvermögens des Veranstaltungsraums. Auch auf dem Sitzplatz muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Sport und Kultur für Kinder

In Sachen Sport und Kultur im Kinder- und Jugendbereich präzisierte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) die ab Montag gültigen Regeln: Outdoor-Aktivitäten sind auch ohne Testung möglich, in Innenräumen muss zumindest ein negativer Selbsttest vorliegen. Dieser kann auch an Ort und Stelle durchgeführt werden. Die maximale Gruppengröße im Außenbereich liegt bei 20 Heranwachsenden, im Innenbereich bei zehn. Im Sport sind Trainings für Jugendliche bis 18 Jahre erlaubt, allerdings nicht in körpernahen Sportarten. Fußballtraining kann stattfinden, Fußballspiele hingegen bleiben weiter untersagt. Auch für die Kinder und Jugendlichen gilt eine altersgemäße Maskenpflicht.

Wallner hofft auf Mithilfe der Bevölkerung

Landeshauptmann Wallner sprach von einem Versuch, "bei steigenden Zahlen einen Öffnungsschritt zu setzen und nicht von einem Lockdown in den nächsten zu stolpern". Dazu brauche es die Mithilfe der Bevölkerung. Sollte die "Entwicklung aus den Fugen geraten", so müsste man die Öffnungen überdenken. Wallner wollte diesbezüglich aber keine Inzidenz-Zahl nennen, viele Faktoren müssten berücksichtigt werden. Es werde nach der Öffnung drei bis vier Wochen dauern, um die Auswirkungen tatsächlich festmachen zu können. Falls sich die Schritte bewähren, könnte man über weitere reden, so der Landeshauptmann. Von Bundesseite aus werde die Öffnung in Vorarlberg jedenfalls wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

DIE REGELN IM ÜBERBLICK

Außerschulische Jugendarbeit und Kultur

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Sport für Kinder bis 18 Jahren

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Erlaubt sind Trainings mit 2 Meter Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung
  • Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Treffen von Selbsthilfegruppen

  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
  • Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Veranstaltungen

  • Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Test-Pflicht für alle Veranstaltungen
  • FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen
  • Die Obergrenze für Besucher für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent Auslastung
  • Registrierungspflicht für Gäste
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Öffnung der Tagesgastronomie

  • Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig
  • In geschlossenen Räumen und im Freien möglich
  • 2 Meter Abstand zwischen den Tischen
  • Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich
    minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt
  • Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen
  • Registrierungspflicht für Gäste
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße

Liveticker

(red| APA)

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