Die Partei sei schuldlos in den zweiten Wahlgang hineingezwungen worden – der sich als teuer erwies: Laut ORF verschlang die Kampagne 40.000 Euro, Anwaltskosten für die Anfechtung des ersten Urnenganges eingerechnet. Nur dank Hilfen der Bundes- und Landespartei sei die Partei in den nächsten Jahren überhaupt noch handlungsfähig. Nun überlegt die Partei eine Schadenersatzklage gegen die Gemeinde. Darüber, so der Stadtparteiobmann Wolfgang Weiss, werde aber erst nach Ende der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen entschieden.
Ähnlich verhält es sich in Hohenems: Auch hier hätte die FPÖ laut deren Anwalt Karl Schelling Anspruch auf Schadenersatz. 42.000 Euro seien in die Wahlwiederholung investiert worden. Geklagt werde aber nicht, so Schelling.
Wahlwiederholung nach VfGH-Entscheid
Die Wahlwiederholungen wurden notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass es bei den Wahlen zu rechtswidrigen Unregelmäßigkeiten gekommen sei. In Hohenems seien Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und ausgefolgt worden. Zudem sei eine “Sammelbestellung” von Wahlkarten für Heimbewohner vorgenommen worden. In Bludenz seien in über 60 Fällen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden. Sämtliche dieser Vorgänge bezeichnete der VfGH als “rechtswidrig”.
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