Ab 1. Oktober 2001 können die WienerInnen ihren Stromlieferanten frei wählen. Das dafür notwendige Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001 liegt ab nun bis zum 6. Juni im Rathaus zur Begutachtung auf. Das Gesetz ermöglicht aber nicht nur die freie Wahl des Lieferanten, sondern soll zugleich ökologische Stromproduktion schützen und fördern. Ein Passus im Gesetz verpflichtet die neuen Anbieter zur Abnahme einer gewissen Menge von Öko-Strom. Finanzstadtrat Sepp Rieder betonte, das Gesetz trage sowohl Konsumenten- wie auch ökologischen Interessen Rechnung.
Kontakt: Birgit Tayerle
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