Diese Verordnung gilt ebenfalls für die Dauer eines Vierteljahres.
Die Polizei darf in den Zonen Personen durchsuchen. Wird jemand erwischt, muss er die Waffen abgeben und bekommt eine Bescheinigung. Außerdem muss er mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Wer Waffen oder ähnliche Gegenstände – also etwa Messer – in Ausübung seines Berufs oder aufgrund einer Bewilligung trägt, ist von dem Verbot ausgenommen. Auch Pfeffersprays zur Selbstverteidigung sind nicht betroffen.
(APA/Red)
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