Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Beim ersten Strafprozess im Jänner wurde der unbescholtene Angeklagte wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Nach Ansicht des Richters hat der türkischstämmige Österreicher bei einem privaten Waffenhändler aus Bregenz eine Faustfeuerwaffe bestellt. Der 53-jährige Arbeiter mit dem Monatseinkommen von 2000 Euro wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5000 Euro (200 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu bezahlende Teil 1250 Euro.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat dann das Urteil aufgehoben und eine neue Verhandlung am Landesgericht Feldkirch angeordnet. Denn die OLG-Berufungsrichter bemängelten, dass der Feldkircher Richter keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob es sich bei der bestellten Faustfeuerwaffe um eine funktionstüchtige oder funktionsuntüchtige Waffe gehandelt hat.
Rechtskräftiger Freispruch
Bei der neuen Verhandlung in Feldkirch wurde der vom Bludenzer Rechtsanwalt Hamit Öztürk verteidigte Angeklagte jetzt rechtskräftig freigesprochen. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, sie könne nicht feststellen, ob der Angeklagte eine funktionstüchtige oder eine funktionsuntüchtige Waffe bestellt habe. Sie sei zwar nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, für einen Schuldspruch gebe es aber keine ausreichenden Beweise. Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zu machen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Bezirk Dornbirn wurde nur Munition gefunden, aber keine Waffe.
Die Strafe
Bei einem abgehörten Telefongespräch soll der Angeklagte beim Bregenzer Waffenhändler eine Faustfeuerwaffe bestellt haben. Der Bregenzer (78) hat das bestritten. Der Pensionist wurde im März am Landesgericht rechtskräftig wegen illegalen Waffenhandels zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.