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Während Coronazeit: Privat- und Firmeninsolvenzen massiv gesunken

Insgesamt ging die Zahl der Insolvenzen um 72,6 Prozent zurück.
Insgesamt ging die Zahl der Insolvenzen um 72,6 Prozent zurück. ©pixabay.com (Sujet)
In der aktuellen Krise ist die Zahl der Privat- und Firmeninsolvenzen massiv zurückgegangen. Insgesamt ging die Zahl um 72,6 Prozent zurück.

Die Zahl der Privat- und Firmeninsolvenzen ist in der akuten Coronakrise massiv zurückgegangen. Wie der Gläubigerschutzverband Creditreform ermittelt hat, wurden heuer vom 16. März bis zum 11. Mai im Vergleich zum Vorjahr um 76,6 Prozent weniger Privatpleiten und um 64,1 Prozent weniger Firmenpleiten gemeldet. Insgesamt ging die Zahl der Insolvenzen um 72,6 Prozent zurück.

Stärkster Rückgang im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Waren es vom 16. März bis zum 11. Mai 2019 noch 1.927 Privatinsolvenzen, so wurden im gleichen Zeitraum 2020 nur noch 451 Privatinsolvenzen gemeldet. Die Zahl der Firmeninsolvenzen ging von 916 auf 329 zurück. Insgesamt gab es also heuer nur 780 Pleiten in knapp zwei Monaten, ein Rückgang um 2.063 Insolvenzen. Gezählt wurden eröffnete und mangels Vermögen abgewiesene Insolvenzverfahren.

Nach Branchen gesehen war der relativ stärkste Rückgang bei den Pleiten im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung mit minus 73,7 Prozent zu verzeichnen. In absoluten Zahlen gemessen war der Rückgang bei unternehmensbezogenen Dienstleistungen mit minus 111 Pleiten am größten.

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit würde sich erst später zeigen

Für diese Entwicklung seien mehrere Gründe verantwortlich, erläutert der Geschäftsführer des Österreichischen Verbands Creditreform, Gerhard Weinhofer, gegenüber der APA: Bis Anfang Mai seien die Gerichte geschlossen gewesen, seitdem werde in unterschiedlicher Art und Ausmaß wieder verhandelt. Weiters hatten die Schuldnerberatungen die persönliche Beratung eingestellt, viele Privatschuldner wollten ihre Angelegenheiten aber nicht online oder telefonisch erörtern, sondern persönlich. "Das schreckt viele Leute ab, wenn ein persönliches Gespräch nicht möglich ist", meinte Weinhofer.

Die Auswirkungen der stark gestiegenen Arbeitslosigkeit würden sich erst später bei den Privatinsolvenzen auswirken. Derzeit hofften noch viele Arbeitslose, sie könnten in ihren alten Job zurückkehren oder einen neuen Job finden. Und viele Unternehmen setzten auf die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung, wie den Härtefallfonds oder auf Kreditgarantien.

Und auch die insolvenzrechtlichen Regelungen haben sich geändert: Eine Verpflichtung des Schuldners, bei Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, besteht nicht bei einer im Zeitraum von 1. März bis 30. Juni 2020 eingetretenen Überschuldung. Ebenso ist während dieses Zeitraumes ein Insolvenzverfahren auf Antrag eines Gläubigers nicht zu eröffnen, wenn der Schuldner überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig ist.

Der Geschäftsführer bzw. Inhaber eines Schuldner-Unternehmens ist verpflichtet, einen Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Schon bisher galt eine verlängerte Antragsfrist von 120 Tagen für Fälle, in denen sich eine Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Naturkatastrophen ergab. Nun wurde die 120-Tage-Frist auch auf Fälle einer durch eine Pandemie verursachten Zahlungsunfähigkeit erstreckt.

Prognose über weitere Entwicklung schwierig

In den Monaten März, April und Mai 2020 sind bereits fällige Sozialversicherungsbeiträge nicht einzutreiben. Es werden hier von den Sozialversicherungsträgern auch keine Insolvenzanträge gestellt. Generell werden ÖGK, SVA und Finanzamt keine Insolvenzanträge einbringen. Üblicherweise werden - in normalen Zeiten - rund 50 Prozent aller Unternehmens-Insolvenzfälle von ÖGK, SVA und Finanzamt beantragt.

Eine Prognose über die weitere Entwicklung bei den Insolvenzen abzugeben sei schwierig und wäre zum jetzigen Zeitpunkt auch unseriös, so der Creditreform-Geschäftsführer. Dies hänge vom Tempo beim Hochfahren der Wirtschaft, einer möglichen zweiten Welle bei Covid-19 und weiteren Faktoren ab. Vermutlich komme es aber zu einem "Nachholbedarf" an Insolvenzen.

(APA/Red)

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