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Vorwürfe gegen Casinos Austria durch Ex-Mitarbeiter

Ein Ex-Mitarbeiter klagt die Casinos Austria vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Ein Ex-Mitarbeiter klagt die Casinos Austria vor dem Arbeits- und Sozialgericht. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Casinos Austria erhebt schwere Vorwürfe gegen den Glücksspielkonzern, darunter Verstöße gegen das Zeitaufzeichnungsgesetz und die Nicht-Meldung eines Arbeitsunfalls.

Massive Verstöße gegen das Zeitaufzeichnungsgesetz, Lohn- und Sozialdumping, die Nicht-Meldung eines Arbeitsunfalls und schlechter Umgang mit Mitarbeitern: Es sind harte Vorwürfe, die ein ehemaliger Angestellter gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Casinos Austria, erhebt. Am 10. Jänner fand der Prozess-Auftakt am Arbeits- und Sozialgericht in Wien statt.

Ex-Mitarbeiter wirft Casinos Austria Verstöße gegen das Arbeitsrecht vor

Begonnen hatte alles mit einer Geschäftsreise nach Las Vegas im Herbst 2017. Dort nahm Casinos Austria, so der Kläger, damals an einer Messe für Spielautomaten teil. Man traf sich am 1. Oktober zu einem abendlichen Geschäftsessen. In dieser Nacht ereignete sich auch das Strip-Shooting, bei dem 60 Menschen von einem Attentäter getötet und weitere 800 Personen verletzt wurden. Manuel* geriet damals in den Aufruhr rund um das Attentat und leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Posttraumatische Belastungsstörung nach Strip-Shooting in Las Vegas

Zurück in Österreich kämpfte Manuel* mit den psychischen Folgen des Erlebten. Er hatte große Angst vor Menschenmengen, auch Firmenveranstaltungen wurden zum Problem. Zwei Jahre arbeitete der Kläger weiter für Casinos Austria, bis es 2019 „aus ihm herausbrach“. Nach einer neuerlichen Dienstreise nach Las Vegas fühlte sich der ehemalige Mitarbeiter zunehmend unruhig, konnte nicht schlafen und hatte eine Panikattacke. Es folgte der Gang zum Psychotherapeuten und Psychiater, seit September 2022 befindet er sich auch in Traumatherapie.

Kläger: "Ich wurde zurückgezogener und zynisch"

Manuel* erklärte Richterin Maria Nazari-Montazer beim Prozess: „Ich war ein lebhafter Mensch, der sehr gesellig war und wurde zurückgezogener und zynisch.“ Er informierte im Juli 2019 den Konzern über seine Belastungsstörungen und seine persönliche Situation. Von der Geschäftsleitung hieß es, laut Kläger, damals noch: „Du schaffst das. Nimm dir die Zeit, die du benötigst.“ Anfang Juli 2019 bis Mitte August 2019 ging er daher in Krankenstand und war danach – auf Anraten seiner Therapeutin – zwei Wochen auf Urlaub.

Überraschende Kündigung durch Casinos Austria 2019

Am 28. August 2019 kam es schließlich zur überraschenden Kündigung: Sein Chef habe kein Vertrauen mehr in ihn. Das Einbeziehen eines Betriebsrates sei ihm – so der Kläger - verwehrt geblieben. Man bestand auf eine einvernehmliche Kündigung, die er schließlich am 5. September 2019 nach mehrmaligem Drängen durch SMS und Anrufe unterschrieb.

Auf die Frage der Richterin, warum er erst jetzt eine Klage eingereicht hatte, erklärte der Kläger, dass es ihm damals psychisch sehr schlecht gegangen sei und ihn auch Suizidgedanken plagten. Erst nach und nach sei ihm bewusst geworden, dass etwas nicht stimmt. Im Sommer 2021 kontaktierte er dann erstmals seinen Anwalt.

Casinos Austria soll Herausgabe von Zeiterfassungen verweigert haben

Danach war es für Manuel* laut Aussage schwer, an seine Zeiterfassungen und andere Daten zu kommen. Casinos Austria soll die Herausgabe verweigert haben und erst durch einen DSGVO-Antrag zur Übergabe der Zeitaufzeichnungen bereit gewesen sein. Diese zeigen, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Shootings in Las Vegas Arbeitszeiten eingetragen hatte, was von Casinos Austria aber nicht als Dienstreise angesehen werde und somit auch die Ereignisse rund um das Shooting nicht als Dienstunfall.

Kläger wirft Casinos Austria "kreative" Zeiterfassung vor

Zudem wird Casinos Austria vom Kläger eine „kreative“ Zeiterfassung vorgeworfen, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter am Papier einzuhalten und Steuervorteile zu erwirken. Manuel* informierte das Arbeitsinspektorat Wien Zentrum über die „Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz“ und erbrachte im November 2022 bei der Unfallanstalt AUVA selbst eine Meldung des Dienstunfalls (Shootings) im Jahr 2017.

Prozess gegen Casinos Austria wird am 23. März 2023 fortgesetzt

Im Prozess gegen die Casinos Austria geht es dem Kläger um „Unwirksamkeitserklärung der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses“ und um Zahlung von 50.000 Euro (Dienstverhältnis: 30.000 Euro und Schmerzengeld 20.000 Euro).

Die Casinos Austria schreiben zu dem Sachverhalt in einer Stellungnahme: "Es handelt sich bei diesem Thema um ein laufendes Verfahren. Dieses Verfahren wird vor Gericht und nicht in den Medien geführt. Daher kommentieren wir den Sachverhalt nicht. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir selbstverständlich alle gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz einhalten."

Am 23. März wird der Prozess am Arbeits- und Sozialgericht in Wien fortgesetzt. Dabei sollen der damalige Bereichsleiter der Casinos Austria und der Personalleiter zu Wort kommen.

*Name von der Redaktion geändert

(cor)

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