Vortrag im Kolpinghaus Dornbirn über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wenn Menschen auf Grund ihres Alters oder einer Krankheit in Zukunft keine Entscheidungen mehr selbst treffen können, gibt es die Möglichkeit, im Vorhinein eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson zu erstellen. Dr. Tobias Dür wies darauf hin, dass diese Vollmacht bestimmten Formerfordernissen unterliegt und dass die Vertretung bei Bankgeschäften, Immobilienverwaltungen, aber auch gegenüber Ärzten, Heimunterbringung und Vertretung gegenüber Ämtern geltend gemacht werden kann. Die Patientenverfügung ist eine Erklärung, in der zukünftig medizinische Behandlungen abgelehnt werden können. Um eine verbindliche Patientenverfügung zu machen ist ein ärztlicher Befund notwendig und das Dokument ist beim Notar zu erstellen. Es ist anzuraten, dass derartig persönliche Dokumente am besten mit der Hilfe eines Notars oder Rechtanwaltes abzufassen sind. Dr. Dür beantwortete noch Fragen aus dem Publikum und Obfrau Helga Dünser bedankte sich beim Referenten für die vielen wertvollen Informationen.
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