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Vorsicht Schimmel: Was du als Mieter in Wien tun kannst - und wer haftet

Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte schnell und korrekt handeln.
Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte schnell und korrekt handeln. ©Canva (Sujet)
Der erste nasse Fleck an der Wand, schwitzende Fenster oder ein muffiger Geruch – Schimmelbildung in der Wohnung ist kein rein kosmetisches Problem, sondern kann sowohl die Bausubstanz als auch deine Gesundheit gefährden. Doch was kannst du als Mieter aktiv dagegen tun? Und was musst du wissen, wenn der Schimmel bereits da ist? Wir haben einen praktischen Leitfaden.

Schimmelbildung in der Wohnung ist immer ein Ärgernis und kann auch schwere gesundheitliche Folgen haben. Schimmel wächst vor allem dort, wo Feuchtigkeit nicht entweichen kann und die Oberflächentemperatur niedrig ist. Daher sind Lüften und Heizen deine beiden wichtigsten Werkzeuge, wie auch das Stadtportal wien.gv.at empfiehlt.

Prävention: So verhinderst du Schimmelbildung

Die relative Luftfeuchtigkeit in deiner Wohnung sollte idealerweise 55 Prozent nicht überschreiten - Kondenswasser an Fenstern ist bereits ein Warnsignal. Außerdem dürfen Müll und Gegenstände nicht direkt vor Heizkörpern oder Außenwänden platziert werden, um eine ungehinderte Wärmeabgabe zu ermöglichen.

Damit Schimmel gar nicht erst eine Chance bekommt, ist richtiges Lüften ebenso essentiell wie angemessenes Heizen. Empfohlen wird mehrmaliges Stoßlüften täglich – idealerweise fünf bis zehn Minuten – und wenn möglich Querlüften. Dabei gilt: nicht dauerhaft kippen, sondern Fenster weit öffnen, damit feuchte Luft schnell abzieht. Auch beim Kochen, Duschen oder Wäscheaufhängen solltest du sofort für ausreichende Frischluft sorgen, etwa durch Öffnen der Fenster oder Aktivierung von Abluftanlagen. Zudem wird geraten, dass Möbel stets mit etwas Abstand zur Außenwand stehen sollten und keine dicken Vorhänge direkt an kalten Außenbauteilen hängen, denn sonst kann die Luftzirkulation gestört werden und kalte Wandflächen begünstigen Schimmel.

Sobald Schimmel auftritt: So gehst du vor

Wenn du bereits Schimmel in deiner Wohnung entdeckt hast, ist schnelles Handeln gefragt. Am besten dokumentierst du das Auftreten per Foto, mit Angabe von Ort und Datum, und setzt umgehend deinen Vermieter schriftlich in Kenntnis, idealerweise mit Frist zur Beseitigung.

Die Arbeiterkammer rät ausdrücklich, dem Vermieter die Mängelanzeige zu schicken und zugleich zu erklären, dass du Mietzinszahlungen "unter Vorbehalt der Rückforderung" leisten wirst. Wenn sich der Schimmel lediglich oberflächlich zeigt und durch richtiges Heizen und Lüften vermeidbar gewesen wäre, liegt die Verantwortung beim Mieter. Wenn der Schimmel jedoch bereits in Putz oder Mauerwerk eingedrungen ist, spricht man von einem "ernsten Schaden des Hauses", und dann liegt die Pflicht zur Beseitigung beim Vermieter. Auch die Mietervereinigung unterstreicht diese Sicht: Die Beseitigung von Schimmel zählt zu notwendigen Erhaltungsarbeiten nach dem Mietrechtsgesetz, vorausgesetzt, der Schaden betrifft nicht nur die Oberfläche. Ist ein baulicher Mangel oder ein gesundheitsgefährdender Befall gegeben, darf der Vermieter zur Sanierung verpflichtet werden. Gleichzeitig weist die Mietervereinigung darauf hin, dass Vermieter oft versuchen, Mieter für hohe Sanierungskosten haftbar zu machen – etwa mit dem Vorwurf von ungenügendem Lüften. Die Beweislast liegt oft beim Mieter, der nachweisen muss, dass er den Mangel rechtzeitig und formgerecht gemeldet hat, dass sein Nutzungsverhalten angemessen war und dass der Schaden nicht allein durch sein Verhalten entstanden sein kann.

Wenn du als Mieter durch die Schimmelbildung wesentlich beeinträchtigt bist und den Schaden nicht verschuldet hast, hast du laut Arbeiterkammer das Recht, die Miete entsprechend zu mindern. Allerdings kann eine Mietminderung zu einem Mietzins- oder Räumungsstreit führen, weshalb die Mietervereinigung empfiehlt, in einem solchen Fall eine juristische Beratung einzuholen und die Miete vorerst "unter Vorbehalt" einzuzahlen. In Wien existiert darüber hinaus ein sogenanntes Bauphysiklabor, das kostenpflichtige Untersuchungen zur Ursachenfeststellung anbietet.

Situation in Wien

Als Mieter in Wien gilt: Wenn du in einer städtischen oder Gemeindewohnung lebst (etwa Wiener Wohnen), werden baubedingte Mängel und Schäden durch Schimmel von der Verwaltung behoben, solange der Befall nicht auf Nutzerfehler zurückgeht. Es gibt dabei meist interne Prozesse und Ansprechpartner. Zudem existiert in Wien eine Wohnrechtsschlichtungsstelle (MA 50), die bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern vermittelt und Lösungen anstrebt.

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