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Vorerhebungen zur "Causa Mayer"

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat in der Causa Walter Mayer einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz übermittelt. Doping ist nicht Gegenstand der Voruntersuchungen.

Damit sei noch „keine Anklageschrift eingebracht und das Verfahren noch im Stadium der Vorerhebungen“, erklärte Gottfried Kranz, Leiter der Klagenfurter Anklagebehörde, am Mittwoch vor Journalisten. Zum Inhalt des Berichtes wollte sich der Jurist nicht äußern.

„Doping ist nicht Gegenstand der Voruntersuchungen“, unterstrich Kranz. Es gehe lediglich um jenen Vorfall im Februar, als Walter Mayer eine Polizeisperre bei Paternion zu durchbrechen versuchte. „Ob es zu einer Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens kommt, ist offen“, meinte Kranz. Ein theoretischer Einstellungsgrund wäre etwa Unzurechnungsfähigkeit. Ein entsprechendes Gutachten sei in Auftrag gegeben worden und inzwischen auch eingelangt. Zu dessen Inhalt machte er keine Aussage.

Mit seinem Gang an die Medien wolle Kranz die Vorgehensweise der Klagenfurter Staatsanwaltschaft „ins rechte Licht rücken“. Das begrüßte auch Herwig Hasslacher, der Rechtsanwalt des ehemaligen ÖSV-Trainers: „Das ist ein Beweis für die hervorragende Arbeit der Behörde“.

Sollte gegen Walter Mayer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung Anklage erhoben werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Ein Vorhabensbericht wird bei Fällen von besonderem öffentlichen Interesse an die übergeordnete Behörde – in diesem Fall die Oberstaatsanwaltschaft Graz – übermittelt.

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