Voraussetzung ist aber, dass es für die Einleitung unbehandelter Sickerwässer auch weiterhin die nötige Genehmigung gibt. Wenn nicht, müssten zusätzliche Anlagen für eine Voll- oder Teilreinigung der Sickerwässer direkt bei der Deponie gebaut werden. Auch diese Varianten wurden in der Studie geprüft: Sie kosten erheblich mehr, ohne der Umwelt etwas zu bringen. LR Egger appellierte daher an den Bundesgesetzgeber, “den Hausverstand walten zu lassen”.
Vorarlberg hat als einziges Land einen eigenen Fonds eingerichtet, der die Kosten für Deponienachsorge und Haftung abdeckt. “Der Bundesrechnungshof hat das in seinem Prüfbericht vom Mai 2007 als richtungsweisend bezeichnet”, so Egger. Der Deponiefinanzierungsfonds verfügte per 31. Dezember 2006 über 12,4 Millionen Euro. Um den gesamten Nachsorgezeitraum (30 Jahre) zu finanzieren, muss er noch zumindest bis 2013 über die Inputabgabe im bisherigen Ausmaß dotiert werden. Bis dahin muss in Wien eine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit gefallen sein.
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OTS0257 2007-11-30/12:59
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