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Vorarlbergs Unternehmerinnen leisten Hervorragendes

Evelyn Dorn, Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Vorarlberg
Evelyn Dorn, Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Vorarlberg ©Marcel Hagen, studio 22
Der internationale Frauentag am 8. März ist weltweit und auch für Frau in der Wirtschaft Vorarlberg ein guter Anlass, um die Leistungen von Unternehmerinnen noch sichtbarer zu machen.

„Vorarlbergs Unternehmerinnen sind eine treibende Kraft im Land und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Wirtschaftsstandort. Der internationale Frauentag am 8. März ist deshalb ein guter Anlass, diese hervorragenden Leistungen noch sichtbarer zu machen und über gesellschaftliche und wirtschaftliche Positionen zu diskutieren“, informiert Evelyn Dorn, Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Vorarlberg.

Neugründungen in Vorarlberg: 48,8 Prozent Frauenanteil

Rund 5.500 weibliche Wirtschaftstreibende sind eine wichtige Säule der Vorarlberger Wirtschaft. 2018 wurde mehr als jedes dritte Unternehmen in Österreich von einer Frau geleitet und bei den Unternehmensgründungen konnte mit über 45 Prozent der höchste Frauenanteil aller Zeiten erreicht werden. „In Vorarlberg wurde dieses Ergebnis noch getoppt: 2018 lag der Frauenanteil bei den Neugründungen bei 48,8 Prozent. Unternehmerinnen leisten damit einen enormen Beitrag: Sie sorgen für Wohlstand und Arbeitsplätze in diesem Land und tragen – über alle Branchen hinweg – dazu bei, Vorarlberg als innovativen und erfolgreichen Wirtschaftsstandort zu sichern“, betont FiW-Vorsitzende Dorn.

Forderung nach Entlastung

„Diese wirtschaftliche Realität muss nun auch im unternehmerischen Alltag ankommen und in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden“, fordert Dorn und führt aus: „Vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor eine enorme Herausforderung für alle Frauen, die im Berufsleben stehen.“

Für Frau in der Wirtschaft hat aber auch die steuerliche Entlastung der Betriebe hohe Priorität. „Oft liegt der Arbeitsplatz bzw. das Büro von Ein-Personen-Unternehmen im Wohnbereich und ist schwer räumlich trennbar. Deshalb wollen wir, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband erleichtert wird. Es sollen dafür jährlich 1.500 Euro pauschal steuerlich abzugsfähig sein – auch dann, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit zwar außerhalb des Arbeitszimmers liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist“, erklärt Evelyn Dorn.

Zudem setzt sich Frau in der Wirtschaft dafür ein, die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.500 Euro zu erhöhen. „Die geltende Grenze von 400 Euro besteht seit 1983 und ist nicht mehr zeitgemäß! Eine Anhebung der Grenze würde Investitionen auch für kleinere Unternehmen attraktiver machen“, zeigt sich FiW-Vorsitzende Dorn überzeugt.

(red)

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