Nach einem Freispruch Anfang September am Landesgericht Feldkirch zog die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die angemeldeten Rechtsmittel nun zurück. Das Urteil des Landesgerichts wurde dadurch rechtskräftig, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" in ihrer Freitagausgabe.
Wie die Vorarlberger Nachrichten schreiben, heißt es in einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft, dass die Beweiswürdigung des Erstgerichts nachvollziehbar sei. Sie zu bekämpfen sei daher nicht erfolgsversprechend.
Der Hintergrund:
Der erstbeschuldigte Wahlsachbearbeiter hatte sich wegen des Vergehens der Amtsanmaßung verantworten müssen. Ihm wurde zur Last gelegt, Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angewiesen zu haben, die Wahlkarten am Montag nach dem Wahlsonntag statt wie gesetzlich vorgeschrieben um 9.00 Uhr bereits um 8.00 Uhr aufzuschlitzen - das betraf etwa 1.500 der rund 10.000 Wahlkuverts.
Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde war seinerseits angeklagt worden, weil er laut Staatsanwaltschaft fälschlich bestätigte, dass alle in der Niederschrift angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde am Tag nach der Wahl beim Öffnen, Auszählen und Auswerten sämtlicher Briefwahlkarten anwesend waren - damit auch bei jenen, die bereits vor 9.00 Uhr geöffnet wurden.
"Keine Fehler zu verantworten"
Richter Martin Mitteregger hatte bei der Verhandlung in Feldkirch klare Worte gefunden: "Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten keine Fehler zu verantworten haben", stellte er fest. Er finde es bedenklich, dass Mitarbeiter, die sich jahrelang in den Dienst des Staates stellten, wegen derartigen Bagatellen angeklagt werden. Der Gesetzgeber habe Wahlhelfer und Zuständige mit einer unlösbaren Situation allein gelassen.
(APA)
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