Vorarlberger Landtagswahl 2024: So wählen Sie richtig

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie dafür sorgen, dass Ihre Stimme bei der Landtagswahl gilt.
Ausfüllen des Stimmzettels
Ein amtlicher Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn der Wähler durch Anbringen von Zeichen oder Worten auf dem Stimmzettel eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei er wählen will. Dies kann z.B. durch Anhaken, Unterstreichen, Durchstreichen der anderen wahlwerbenden Parteien oder durch das Schreiben eines einzigen Parteinamens auf dem Stimmzettel geschehen.
Der Wähler kann auf dem Stimmzettel Kandidaten jener Partei, die er wählt, bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Auf denselben Wahlwerber kann er höchstens zwei Vorzugsstimmen vereinen.
Wählen mit Wahlkarte vor und am Wahltag (Briefwahl)
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden. Wichtig ist, auf der Wahlkarte mit Unterschrift eidesstattlich zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in Wahlkarte legen
- Wahlkarte zukleben
- Unbedingt auf der Wahlkarte unterschreiben (eidesstattliche Erklärung)!
Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann an das zuständige Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) übermittelt werden (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.).
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangt. Die Wahlkarte muss dort also bis spätestens am 13. Oktober 2024 bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen.
Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal während der Wahlzeiten abgegeben werden.
Wählen mit Wahlkarte am Wahltag (13. Oktober 2024)
- im Wahllokal: im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem Wahllokal für Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler - Wichtig: Wer sich eine Wahlkarte ausstellen lässt, benötigt diese auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal.
- besondere Wahlbehörde: vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) bei eingeschränkter Mobilität
Wählen im Wahllokal
Der an die Wähler vorab übermittelte Stimmzettel sowie ein Identitätsnachweis (Lichtbildausweis, wie z.B. Pass, Führerschein) ist zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitzunehmen. Die Vorlage der amtlichen Wahlinformation ist nicht zwingend nötig, erleichtert jedoch die Arbeit der Wahlbehörde im Wahllokal wesentlich.
(VLK, VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.