271.846 Wahlberechtigte bei der Landtagswahl

Im Vergleich zu 2019 - damals gab es 270.521 Wahlberechtigte - bedeutet das eine Steigerung um 1.325 Personen bzw. um 0,33 Prozent. 423 der Wahlberechtigten leben im Ausland. Bis Freitag (16. August) liegt das Wählerverzeichnis in den Gemeinden auf. So lange kann ein Berichtigungsantrag gestellt werden.
Die Zahl der Wahlberechtigten nimmt heuer damit deutlich weniger stark zu als in der Periode von 2014 bis 2019. Damals war sie um 3.417 Personen bzw. um 1,28 Prozent angestiegen. Nach Angaben der Landeswahlbehörde werden die Wählerverzeichnisse Ende August abgeschlossen sein, dann wird die definitive Zahl der Wahlberechtigten feststehen. Erfahrungsgemäß sind die Veränderungen marginal.
Einsicht in Wählerverzeichnis bis 16. August
Bis einschließlich 16. August ist in den Kommunen Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl möglich, Auskünfte können - im Gegensatz zur Nationalratswahl - auch telefonisch bei den Gemeinden eingeholt werden. Ebenfalls besteht die Option, im Internet zu überprüfen, ob man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, sofern man seine Identität per elektronischer Signatur nachweisen kann. Berichtigungsanträge können schriftlich oder mündlich eingebracht werden.
Auch Auslands-Vorarlberger wahlberechtigt
Bei der Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer am Stichtag (16. Juli) seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg hatte, österreichischer Staatsbürger ist und spätestens am Wahltag (13. Oktober) das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Als Auslands-Vorarlberger darf man nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn man das Land noch keine zehn Jahre verlassen hat. Auslands-Vorarlberger, die diese Voraussetzung erfüllen, haben noch bis 16. August die Möglichkeit, bei ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei zu stellen.
(APA)
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