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Vorarlberger erstochen: Prozess im November

Die nächste Verhandlung findet im November statt.
Die nächste Verhandlung findet im November statt. ©APA
Schizophrener Afghane (25) soll Bregenzer (21) im Vorjahr in Innsbruck mit Messerstich getötet haben. Termin für Verhandlung um beantragte Einweisung steht.
Anstalt statt Gefängnis für Verdächtigen
Verdächtiger bleibt in U-Haft

Von Seff Dünser/NEUE

Ein Jahr nach der tödlichen Messerattacke vom 25. November 2018 auf einen jungen Vorarlberger in der Tiroler Landeshauptstadt beginnt am 21. November am Innsbrucker Landesgericht ein Geschworenenprozess gegen den Tatverdächtigen. Das Urteil soll am 22. November verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft einem 25-jährigen Afghanen vor, er habe auf der Straße in der sogenannten Bogenmeile einen 21-jährigen Bregenzer mit einem Messerstich in den Hals ermordet.

Gutachten von Kastner

Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger beantragt aber keine Verurteilung wegen Mordes, sondern die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit. Denn der mit einer Vorstrafe wegen versuchten Einbruchsdiebstahls belastete Asylwerber war ihrer Ansicht nach wegen seiner psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig und ist gefährlich. Die Anklägerin stützt sich dabei auf das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner, die eine Schizophrenie festgestellt hat.

Afghane bestreitet

Der Bregenzer Anwalt Florin Reiterer, der die Angehörigen des Getöteten vertritt, geht davon aus, dass der Betroffene für schuldig erkannt und in eine Anstalt eingewiesen wird. Der Afghane bestreitet jedoch, der Täter zu sein. Belas­tet wird der 1,60 Meter große 25-Jährige nach Darstellung der Staatsanwaltschaft freilich zum einen durch Zeugen. Demnach hat das Opfer vor seinem Tod zu ihn begleitenden Freunden gesagt, ein kleiner Afghane sei der Täter gewesen. Zudem will einer der Begleiter des Opfers den Afghanen als Täter identifiziert haben. Des Weiteren, so die Anklage, hält ein Sachverständiger es für wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, dass der auf Aufnahmen von Überwachungskameras zu sehende Flüchtende der 25-jährige Afghane ist.

Über das Tatmotiv könne nur spekuliert werden, meint Staatsanwältin Pfeifenberger. Der Betroffene habe sich möglicherweise nach einem Drogengeschäft geärgert oder sei in seiner Vorstellungswelt gefangen gewesen.

Negativer Asylbescheid

Zwei Tage nach der tödlichen Bluttat hat das Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz den ablehnenden Asylbescheid des Afghanen bestätigt. Im Juni verletzte der Untersuchungshäftling in der Innsbrucker Justizanstalt seine beiden Zellenkollegen, angeblich mit zerbrochenem Geschirr. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat dazu das Strafverfahren gegen den schizophrenen Afghanen eingestellt – wegen Schuldunfähigkeit.

(red.)

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