Von Seff Dünser/NEUE
Ein Jahr nach der tödlichen Messerattacke vom 25. November 2018 auf einen jungen Vorarlberger in der Tiroler Landeshauptstadt beginnt am 21. November am Innsbrucker Landesgericht ein Geschworenenprozess gegen den Tatverdächtigen. Das Urteil soll am 22. November verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft einem 25-jährigen Afghanen vor, er habe auf der Straße in der sogenannten Bogenmeile einen 21-jährigen Bregenzer mit einem Messerstich in den Hals ermordet.
Gutachten von Kastner
Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger beantragt aber keine Verurteilung wegen Mordes, sondern die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit. Denn der mit einer Vorstrafe wegen versuchten Einbruchsdiebstahls belastete Asylwerber war ihrer Ansicht nach wegen seiner psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig und ist gefährlich. Die Anklägerin stützt sich dabei auf das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner, die eine Schizophrenie festgestellt hat.
Afghane bestreitet
Der Bregenzer Anwalt Florin Reiterer, der die Angehörigen des Getöteten vertritt, geht davon aus, dass der Betroffene für schuldig erkannt und in eine Anstalt eingewiesen wird. Der Afghane bestreitet jedoch, der Täter zu sein. Belastet wird der 1,60 Meter große 25-Jährige nach Darstellung der Staatsanwaltschaft freilich zum einen durch Zeugen. Demnach hat das Opfer vor seinem Tod zu ihn begleitenden Freunden gesagt, ein kleiner Afghane sei der Täter gewesen. Zudem will einer der Begleiter des Opfers den Afghanen als Täter identifiziert haben. Des Weiteren, so die Anklage, hält ein Sachverständiger es für wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, dass der auf Aufnahmen von Überwachungskameras zu sehende Flüchtende der 25-jährige Afghane ist.
Über das Tatmotiv könne nur spekuliert werden, meint Staatsanwältin Pfeifenberger. Der Betroffene habe sich möglicherweise nach einem Drogengeschäft geärgert oder sei in seiner Vorstellungswelt gefangen gewesen.
Negativer Asylbescheid
Zwei Tage nach der tödlichen Bluttat hat das Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz den ablehnenden Asylbescheid des Afghanen bestätigt. Im Juni verletzte der Untersuchungshäftling in der Innsbrucker Justizanstalt seine beiden Zellenkollegen, angeblich mit zerbrochenem Geschirr. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat dazu das Strafverfahren gegen den schizophrenen Afghanen eingestellt – wegen Schuldunfähigkeit.
(red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.