Die Feldkircher Liegenschaftseigentümer sind vielfach miteinander verwandt. Einst gehörte das große Ganze einem Urgroßvater, dann wurden die Liegenschaften aufgeteilt und jeder baute sein Häuschen. Dass man auf dem Weg zufahren darf, schien klar. Anders wäre man auch nicht zu den Grundstücken gelangt. Irgendetwas schriftlich festzuhalten oder eintragen zu lassen, schien entbehrlich.
Andere Situation
Doch nun, rund 60 Jahre später, wollte einer der Liegenschaftseigentümer neu bauen. Statt des Zweifamilienhauses eine kleine Wohnanlage. Statt sechs sollten 20 Personen dort wohnen, statt vier zehn Pkws geparkt werden. Dazu eine Tiefgarage. Die Nachbarin wehrte sich. Den Weg in dem Ausmaß zu benutzen sei niemals beabsichtigt gewesen. Während das Erstgericht verkürzt ausgedrückt meinte: „Wohnen bleibt Wohnen“, gab das Oberlandesgericht Innsbruck dem Rechtsanwalt Edgar Veith Recht und stimmte diesem zu: „Die geplante Erweiterung würde eine erhebliche Mehrbelastung bringen und ist deshalb als unzulässig zu beurteilen“.
Sieg und Ruhe
Somit wird es auch künftig relativ ruhig bleiben auf der Feldkircher Wegtrasse. Keine Bauschwerfahrzeuge, keine zusätzlichen Handwerker, Zusteller, Besucher und Bewohner nebenan. Das Verfahren ging in 14 Monaten relativ zügig von statten und der Verlierer muss wie üblich dem Gewinner die Prozesskosten ersetzen. Diese betragen rund 16.000 Euro.
(Red.)
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