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Vorarlberg: Wettlokal in Dornbirn wegen Lärmbelästigung geschlossen

Wettbüro in Dornbirn geschlossen (Symbolbild).
Wettbüro in Dornbirn geschlossen (Symbolbild). ©VOL.AT/Matthias Rauch
Wegen Belästigung durch Lärm, Gestank und Müll geschlossen. Der Entzug der Bewilligung für den Betreiber eines Wettbüros in Dornbirn wurde nun gerichtlich bestätigt.

Von Seff Dünser/NEUE

Für gewöhnlich werden derartige Lokale behördlich geschlossen, weil dort illegale Spiele angeboten werden. Über ein Dornbirner Wettbüro wurde nun aber die Betriebsschließung verfügt, weil Kunden nach den gerichtlichen Feststellungen Nachbarn mit Lärm, Gestank und Müll über Gebühr belästigt haben.

Dadurch sei das öffentliche Interesse der Sicherheit, insbesondere jenes der Wahrung der Ruhe und Ordnung, beeinträchtigt worden, argumentierte Richter Wilfried Schneider am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz. Deshalb sei der Betreiberfirma des Wettlokals nach dem Vorarlberger Wettengesetz die Bewilligung zu entziehen.

Bescheid bestätigt

Der Verwaltungsrichter hat den erstinstanzlichen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung bestätigt. Der Beschwerde des Lokalbetreibers wurde keine Folge gegeben. Er kann sich in dritter und letzter Instanz noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden.

Mehrere Gründe

Diese Gründe für den Widerruf der Wettbewilligung würden auch grundsätzlich gelten, meint der Richter: Mehrfache Streitereien während des Offenhaltens des Lokals, die auch zu einer für die Bewohner einer Wohnanlage deutlich wahrnehmbaren Lärmbelästigung führten; Kaputtschlagen eines Fernsehers im Lokal; verbotenes Konsumieren von Joints durch Kunden vor dem Lokal; unzumutbare Belästigung von Nachbarn, die im Umkreis von 50 Metern wohnen, durch das vor der Betriebsstätte gesetzte Verhalten von Kunden (massive Verschmutzung der überdachten Fußgängerpassage mit Abfällen, Geruchsbelästigung durch Urinieren, Lärmbelästigung).

Verantwortung abgeschoben

Verantwortliche des Wettlokals bestritten die Vorwürfe und gaben zu Protokoll, die Missstände seien nicht von ihren Kunden, sondern von anderen Personen verursacht worden, etwa von Alkohol trinkenden Obdachlosen.

Der Richter hielt aber Zeugenaussagen von Nachbarn und des zuständigen Hausmeisters für glaubwürdiger. Sie berichteten vor Gericht auch davon, dass es während der vorübergehenden Schließung des Wettlokals nach einem Brand und seit dem negativen Bescheid der Landesregierung nicht mehr zu Verschmutzungen in der Passage und zu Lärmbelästigungen der Bewohner gekommen sei. Dieser Umstand lasse den nachvollziehbaren Schluss zu, dass die angeprangerten Zustände im und vor dem Lokal unzweifelhaft im Zusammenhang mit dem Offenhalten des Wettlokals gestanden seien, schrieb Richter Schneider in seinem Erkenntnis.

(NEUE)

 

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