Ein Lustenauer wirft seiner Nachbarin vor, als Tagesmutter eine illegale Kinderbetreuung zu betreiben, weil er sich an deren ungebührlichem Lärm stört. “Die Kinder halten sich auf unserer Terassenseite auf, statt die extra für sie vorgesehene Spielfläche auf der Nordseite der Wohnanlage zu nutzen.” Laut “Vorarlberger Nachrichten” wurde die Frage bis zum Obersten Gerichtshof getragen. Der befand: Tagesmütter brauchen keine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeiten.
“Kinderlärm” meistens nicht störend
Der Kläger will sich nach dem Urteil jedoch nicht geschlagen geben. “Das mit den Tagesmüttern ist ausjudiziert. Aber ich erwarte nun, dass sich die Politik mit diesem Problem beschäftigt.” Die angerufenen Gemeinde sieht sich machtlos: “Es besteht in Österreich eine gesicherte Rechtslage, dass “Kinderlärm” keinesfalls ungebührlich und meistens auch nicht störend ist.”
Auch Bürgermeister Kurt Fischer hat “mit dem Begriff Kinderlärm ein Problem.” Die Gesellschaft möchte Kinder in die Mitte stellen. Mittlerweile gebe es aber Wohnanlagen, da hört man gar keine Kinder mehr. “Das finde ich noch betrüblicher.”
(red)
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