Wahlkarten können in beiden Städten ab sofort beantragt werden, schriftlich bis 16. Dezember, mündlich bis spätestens 18. Dezember, hieß es auf APA-Nachfrage.
Wahlanfechtung bestätigt
In Hohenems werden am 20. Dezember 11.335 Wahlberechtigte entscheiden, ob ÖVP-Bürgermeister Richard Amann sein Amt behalten kann, oder ob sein Herausforderer, FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger künftig die Geschicke von Vorarlbergs jüngster Stadt lenken wird. In Bludenz sind 10.249 Menschen aufgerufen, ihr Stadtoberhaupt zu wählen. Entscheiden können sie, wie bereits bei der Stichwahl am 29. März, zwischen dem derzeitigen Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) und seinem für die SPÖ antretenden Kontrahenten Mario Leiter.
Notwendig wurde die Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems und Bludenz, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 23. November der Wahlanfechtung der SPÖ in Bludenz und der FPÖ in Hohenems bestätigt hatte. Laut VfGH gab es in beiden Städten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten im Vorfeld der Bürgermeister-Stichwahlen am 29. März rechtswidrige Unregelmäßigkeiten.
Zugelassen zur Wahl sind in beiden Städten nur jene Bürger, die mit Stichtag 29. Dezember 2014 in das Wählerverzeichnis eingetragen waren. Konkret bedeutet das, dass auch Personen ihre Stimme abgeben dürfen, die im Laufe des Jahres umgezogen sind und mittlerweile in einer anderen Gemeinde wohnen. Im Gegenzug dürfen jene nicht wählen, die erst nach dem Stichtag ihren Wohnsitz in eine der beiden Städte verlegt oder ihr gesetzliches Wahlalter erreicht haben. Formell bleiben auch jene im Wählerverzeichnis, die in der Zwischenzeit verstorben sind. In Hohenems sind das rund 100 Personen, in Bludenz 119.
Wahlkarten können beantragt werden
Die Wahllokale haben am 20. Dezember in Hohenems und Bludenz ab 7.30 Uhr geöffnet, gewählt werden kann in Hohenems bis 12.00 Uhr, in Bludenz ist die Stimmabgabe in einem Wahllokal bis 13.00 Uhr möglich. Wahlkarten können in beiden Städten ab sofort im Bürgerservice beantragt werden. Möglich ist auch eine Bestellen über das Internet unter www.wahlkartenantrag.at.
Sowohl bei der mündlichen als auch bei der schriftlichen Beantragung muss sich der Antragsteller ausweisen, teilten beide Städte in einem Schreiben mit. Deutlich unterstrichen wurde auch der Umstand, dass Wahlkarten nur persönlich beantragt werden können und dass auch bei Inanspruchnahme der Wahlkommission für Gehunfähige eine Wahlkarte benötigt werde. Abgeholt werden können Wahlkarten von einer anderen Person. Sie muss allerdings eine Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen und sich selbst ausweisen.
Deadline für schriftliche Anträge ist der 16. Dezember, für mündliche der 18. Dezember, 12 Uhr. Briefwahl-Stimmen müssen bis zum Schließen der Wahllokale im Rathaus oder dem Bürgerservice der jeweiligen Stadt eingelangt sein. (APA)
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