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Vorarlberg: Stadion-Flutlicht belästigt Anrainerin

Die Klägerin hofft, dass Austria Lustenau in die Regionalliga absteigt
Die Klägerin hofft, dass Austria Lustenau in die Regionalliga absteigt ©Stiplovsek
Feldkirch - Frau prozessiert am Landesgericht Feldkirch gegen Marktgemeinde Lustenau und Fußballverein Austria Lustenau.

Durch das grelle Flutlicht und die Lautsprecherdurchsagen während und nach den Fußballspielen von Austria Lustenau an Freitag­abenden im Lustenauer Reichshofstadion fühlt sich die klagende Anrainerin unzumutbar belästigt. Die Frau hat deshalb am Landesgericht Feldkirch sechs Unterlassungsklagen mit einem Gesamtstreitwert von 20.000 Euro gegen die Marktgemeinde Lustenau, die Eigentümerin des Stadions ist, und den österreichischen Fußball-Zweitligisten eingebracht.

In der vorbereitenden Tagsatzung konnten sich die Streitparteien gestern noch auf keinen Vergleich zur Verhinderung eines Zivilprozesses einigen. Die Zivilrichterin schlug zur gegenseitigen Rücksichtnahme eine Kompromisslösung vor. Demnach sollte das Flutlicht spätes­tens eine halbe Stunde nach Spielende abgeschaltet werden und die letzte Lautsprecherdurchsage eine Viertelstunde nach dem Match erfolgen. Andernfalls müssten die Gemeinde und der Verein Strafzahlungen an die Klägerin leisten.

Vorschlag abgelehnt

Die Klägerin war mit dem Vorschlag der Richterin aber nicht einverstanden. Denn die Lustenauerin fordert, dass zur Wahrung der Nachtruhe spätestens um 22 Uhr kein Flutlicht mehr brennt und keine Lautsprecherdurchsage mehr vorgenommen wird. Manche Austria-Spiele beginnen aber erst um 20.30 Uhr und enden damit erst gegen 22.20 Uhr. Danach werde das Flutlicht noch gut eine halbe Stunde lang für TV-Interviews mit Spielern und Trainern benötigt, merkte Austria-Anwältin Olivia Lerch an.

Auch den zweiten Vergleichsvorschlag der Richterin lehnte die klagende Partei ab. Danach hätte zunächst der von der Gemeinde geplante Neubau der Flutlichtanlage samt Blendschutz abgewartet werden sollen. Für eine neue Flutlichtan­lage habe die Gemeinde eben erst einen Architekturwettbewerb ausgeschrieben, berichtete Beklagtenvertreterin Lerch.

Hoffen auf Abstieg

Nun wird die Zivilrichterin ein Gutachten zur Beeinträchtigung durch das Flutlicht und den Lautsprecherlärm erstellen lassen. Ein bereits vorliegendes, von der Ge­meinde in Auftrag gegebenes Privat­gutachten belege, dass die Flutlicht-Blendwerte das Vielfache des Zulässigen überschreiten, sagte Klagsvertreter Wolfgang List. Sie werde so geblendet, dass sie in ihrem Schlafzimmer nicht schlafen könne, behauptete die Klägerin vor Gericht.

Die Klägerin hofft, dass Austria Lustenau in die Regionalliga absteigt. Dann nämlich würde kein Flutlicht mehr benötigt, weil die Spiele an Samstagnachmittagen ausgetragen werden würden.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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