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Vorarlberg: Sexueller Übergriff auf Frau im Auto

Der Mann soll die 24-Jährige geschlagen und ihr zwischen die Beine gegriffen haben.
Der Mann soll die 24-Jährige geschlagen und ihr zwischen die Beine gegriffen haben. ©Klaus Hartinger
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen geschlechtlicher Nötigung: Angeklagter schlug 24-Jährige und griff der Frau zwischen die Beine.

Von Seff Dünser/NEUE

Mehrere betrunkene junge Männer ertappten im Vorjahr in einer Oktober-Nacht in Bregenz auf der Rückbank eines Autos ein Paar beim vermeintlichen Liebesspiel. Einer der Passanten klopfte an eine Fensterscheibe des Fahrzeugs. Daraufhin stieg der Fahrer aus und stellte die ihn störenden Fußgänger zur Rede. Der 26-Jährige erhielt von einem der Betrunkenen einen Schlag gegen den Kopf und stürzte deshalb auf die Straße.

Während der Auseinandersetzung öffnete der Angeklagte im Pkw eine hintere Tür und stieg ein. Der damals 20-Jährige versetzte nach den gerichtlichen Feststellungen auf der Rückbank der 24-jährigen Frau einen Schlag ins Gesicht. Danach fasste er ihr laut Urteil kräftig zwischen die Beine. Demnach zog ihn danach einer der Fußgänger aus dem Fahrzeug.

Geldstrafe

Das Verhalten des angeklagten Syrers wurde ges­tern beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch als geschlechtliche Nötigung gewertet. Dafür wurde der unbescholtene Bauarbeiter zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt. Außerdem muss der mittlerweile 21 Jahre alte Angeklagte dem Opfer als Teilschmerzengeld 1500 Euro zukommen lassen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den zur Tatzeit jungen Erwachsenen betrug null bis fünf Jahre Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Gefängnis.

Der Schuldspruch erfolgte auch wegen Verleumdung. Denn der Angeklagte hat nach Ansicht der Richter wahrheitswidrig behauptet, mehrere Kollegen aus seiner Gruppe hätten den am Boden liegenden Autofahrer getreten.

Kein Racheakt

Die Richter glaubten der 24-jährigen Belas­tungszeugin. Die junge Frau habe keine Rachegefühle ge­habt, sondern stimmig berichtet, was passiert sei, sagte Richter Gschwenter.

Unglaubwürdig waren hingegen für die Richter die Angaben des Angeklagten. Der Mann gab zu Protokoll, er habe die junge Frau im Auto nur beruhigen wollen. Aber sie habe ihn geschlagen. Deshalb habe er sie weggestoßen. Dabei hätten seine Finger die 24-Jährige versehentlich im Schritt getroffen. Die Aussage des Angeklagten bezeichnete der Vorsitzende des Schöffensenats als lebensfremd.

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(Red.)

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