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Vorarlberg: Schwarzfahrer attackierte Zugschaffner

Ein Schwarzfahrer attackierte einen Schaffner in der Montafonerbahn.
Ein Schwarzfahrer attackierte einen Schaffner in der Montafonerbahn. ©VOL.AT/Hofmeister
Mit einer neuen Strafbestimmung sollen Kontrolleure und Busfahrer in Zukunft besser vor handgreiflich werdenden Passagieren geschützt werden.

Von Seff Dünser/NEUE

Der Schwarzfahrer hat nach den gerichtlichen Feststellungen in Schruns einen Schaffner der Montafonerbahn verbal bedroht und tätlich angegriffen. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte, der monatlich 1900 Euro verdient und keine Sorgepflichten hat, am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3400 Euro (200 Tagessätze zu je 17 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1700 Euro. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig.

Versuchte Nötigung

Strafbestimmend war der Schuldspruch wegen versuchter Nötigung. Demnach hat der Angeklagte zum Kontrolleur gesagt, er werde ihn zusammenschlagen, wenn er seinen Ausweis nicht zurückbekomme. Der Strafrahmen für das Vergehen beträgt bis zu zwölf Monate Haft.

Schuldig gesprochen wurde der 30-jährige Rumäne auch wegen der seit September 2017 bestehenden Strafbestimmung, mit der Kontrolleure und Fahrer im öffentlichen Verkehr vor handgreiflich werdenden Passagieren geschützt werden sollen. Vergehen des tätlichen Angriffs auf mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt, so heißt Paragraf 91a im Strafgesetzbuch. Dafür beläuft sich die Strafdrohung auf bis zu sechs Monate Gefängnis. Gegen den Schaffnerparagrafen hat der Angeklagte aus Sicht der Richterin verstoßen, indem er die rechte Schulter des Zugbegleiters gegen den Zug gedrückt hat.

In Abwesenheit verurteilt

Die Gerichtsverhandlung wurde in Abwesenheit des nicht erschienenen Angeklagten durchgeführt. Belastet wurde der Angeklagte durch die Zeugenaussagen des Zugführers und des Schaffners sowie durch ein Überwachungsvideo. Der angeklagte Schwarzfahrer war am Tag der Vorfälle zuerst aus dem Zug verwiesen worden. Danach versuchte er trotzdem, erneut einzusteigen. Später stieg er wieder in den Zug ein.

(NEUE)

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