Von Christiane Eckert
Sieben Monate Haft auf Bewährung plus 1440 Euro unbedingte Geldstrafe. Mit dieser Konsequenz muss sich ein junger Afrikaner abfinden. Er war im September vergangenen Jahres mit 3,26 Promille dem Vordermann in Feldkirch ungebremst aufgefahren. Durch den Aufprall schob es dieses Fahrzeug in einen Linienbus. Prellungen, Zerrungen waren die Folge. Bei dem Unfall war der Afrikaner zwar ordentlich betrunken, die Zurechnungsfähigkeit war laut Gutachten jedoch nicht ausgeschlossen. Doch damit nicht genug. Wieder unter enormem Alkoholeinfluss gab es in einem Feldkircher Innenstadtcafé im März diesen Jahres hässliche Szenen.
Rabatz im Gastgarten
Der junge Mann hatte wieder – alkoholbedingt – Eheprobleme, es kam zum Streit, er ging weiter trinken. Doch auch dort stieß man sich an seinem Verhalten und es gab Ärger. Er warf Geschirr zu Boden, legte sich mit der Polizei an. Dass er sich daran kaum erinnern kann, ist klar, denn er war voll berauscht. Wegen einer ganzen Reihe von Delikten wird er zu kombinierter bedingter Haft-, plus unbedingter Geldstrafe verurteilt. Derzeit ist er in ärztlicher Betreuung und auch ein Eheberater steht dem Paar zur Seite. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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