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Vorarlberg: Kein Fremdverschulden bei Todesfall mit Schusswaffe in Lustenau

Spuren am Tatort lassen keinen Schluss auf Fremdverschulden zu.
Spuren am Tatort lassen keinen Schluss auf Fremdverschulden zu. ©Screenshot
Dem tödlichen Schuss auf eine 53-jährige Frau in Lustenau am vergangenen Mittwochabend liegt kein Fremdverschulden zugrunde. Das gab die Vorarlberger Polizei am Montagvormittag bekannt. Die gewonnenen Erkenntnisse deuteten allesamt auf Suizid hin.
Todesfall mit Schusswaffe in Lustenau

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