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Vorarlberg: Freund zu Unrecht als Vergewaltiger angezeigt

Weil sie ihren Freund zu unrecht beschuldigte, wurde eine 17-Jährige nun am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Weil sie ihren Freund zu unrecht beschuldigte, wurde eine 17-Jährige nun am Landesgericht Feldkirch verurteilt. ©VN/Stiplovsek
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtene 17-Jährige, die den Vater ihres Kindes verleumdet hat.

Von Seff Dünser/NEUE

Wahrheitswidrig hat die 17-jährige Anzeigerin heuer am 16. und 17. April vor der Polizei behauptet, ihr Freund habe ihr am 31. Dezember 2016 ein Messer vorgehalten, sie so zu vaginalem Geschlechtsverkehr gezwungen und damit vergewaltigt. Zudem habe er sie seit dem Beginn der Liebesbeziehung ab September 2016 immer wieder geschlagen. Des Weiteren habe der junge Afghane am 16. April 2018 die gemeinsame drei Wochen alte Tochter geschüttelt.

Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen Verleumdung zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.

Geständnis zu spät

Erst bei ihrer dritten polizeilichen Einvernahme am 18. April gab die Oberländerin zu, dass sie die schwerwiegenden Vorwürfe allesamt erfunden hat. Davor war der Flüchtling aus Afghanistan bereits von der Polizei als Beschuldigter einvernommen worden. Weil also die Polizei schon Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingeleitet hatte, kam das Geständnis der 17-Jährigen zu spät, um straffrei davonkommen zu können.

Befragt zu ihrem Tatmotiv, gab die türkische Angeklagte vor Gericht an, ihre Mutter sei gegen die Beziehung zu dem Afghanen gewesen. Ihre Mama habe ihr damit gedroht, sie müsse deswegen die Wohnung verlassen. Die karenzierte 17-Jährige bezichtigte ihren Freund bei ihrer Anzeige zu Unrecht der Vergewaltigung, der fortgesetzten Gewaltausübung und der Körperverletzung.

Verleumdungen würden streng bestraft, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Für Jugendliche betrage die mögliche Höchststrafe zweieinhalb Jahre Gefängnis. „Zweieinhalb Jahre?“, fragte die 17-Jährige. Die junge Türkin nahm zunächst irrtümlich an, sie müsse nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

(Neue)

 

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