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Vorarlberg: Frau an die Brust gegriffen

Weil er einer Frau unerlaubt an die Brust gefasst hat, muss ein 21-Jähriger laut gericht eine Geldstrafe zahlen. Der akzeptiert das Urteil allerdings nicht.
Weil er einer Frau unerlaubt an die Brust gefasst hat, muss ein 21-Jähriger laut gericht eine Geldstrafe zahlen. Der akzeptiert das Urteil allerdings nicht. ©Symbolbild: Unsplash
Der bislang unbescholtene Angeklagte belästigte nach Ansicht des Richters im Oberland eine 27-Jährige sexuell.

Von Seff Dünser/NEUE

Wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 100 Euro. 300 Euro wurden dem Arbeiter für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Volle Berufung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete volle Berufung an, wegen Schuld, Nichtigkeit und Strafe, die Staatsanwaltschaft Feldkirch Strafberufung. Nun wird in zweiter Instanz am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) entschieden werden. Die Höchststrafen für sexuelle Beläs­tigung betragen sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze.

Nach Ansicht des Feldkircher Richters Martin Mitteregger hat der 21-Jährige im Oberland auf der Straße einer 27-Jährigen gegen ihren Willen mit einer Hand an die Brust gegriffen und dadurch gegen Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verstoßen. Der Strafrichter hielt die Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig.

Blöde Fragen

Die Belastungszeugin sagte auch vor Gericht, der Angeklagte habe sie in einem Handygeschäft angesprochen. Er habe ihr blöde Fragen gestellt: Wo ist dein Mann, warum bist du allein? Er habe ihr geholfen, in dem Geschäft ein Ladegerät zu kaufen. Danach habe sie sich zu Fuß auf den Weg zu einem Frisörladen gemacht, weil ihr Sohn sich die Haare schneiden lassen sollte.

Der Angeklagte sei neben ihr auf der Straße gegangen. Er habe sich vor sie hingestellt, sie gepackt und ihr an die Brust gegriffen. Daraufhin habe sie nach der Polizei geschrien. Dann sei er davongerannt. Vor dem Vorfall habe sie ihn nur vom Sehen her gekannt.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf und sagte, er habe der Frau nicht an die Brust gegriffen. Er habe die Frau schon länger gekannt. Sie habe ihn mehrmals um Geld gebeten.

Keine versuchte Nötigung

Freigesprochen wurde in der Strafverhandlung die Zweitangeklagte vom Vorwurf der versuchten Nötigung. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Der 31-Jährigen wurde im Strafantrag zur Last gelegt, sie habe zur 27-Jährigen gesagt, sie solle sich beim Erstangeklagten für den falschen Vorwurf der sexuellen Belästigung entschuldigen, sonst werde sie mit Messersti­chen umgebracht werden.

Die mit einer Vorstrafe belas­tete Zweitangeklagte sagte vor Gericht, sie habe zu der anderen Frau lediglich gesagt, nur eine von uns wird leben.

(NEUE)

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