Anlassfall waren zwei Verwaltungsstrafverfahren gegen bettelnde Personen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat daraufhin den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, einzelne Punkte der Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben.
Kein absolutes Bettelverbot
In einem umfangreichen Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof nun bestätigt, dass die Verordnung der Stadtvertretung betreffend Betteln in der Stadt nicht gesetzwidrig ist und den Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg abgewiesen. Entscheidend dafür war insbesondere, dass kein absolutes Verbot auch des stillen Bettelns vorliegt und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verbleiben.
Dazu Bürgermeister Wilfried Berchtold: „Uns war es wichtig, eine Verordnung in Kraft zu setzen, die das stille Betteln nicht verbietet, aber Regeln beinhaltet, damit nach zahlreich notwendig gewordenen Amtshandlungen und eingelangten Beschwerden von Bürgern wieder ein Miteinander möglich ist. Die Bedenken bezüglich der Bettelverordnung haben sich als nicht zutreffend erwiesen“, stellt Berchtold klar.
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