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Vorarlberg: "Covid-Einreiseverordnung ist logischer Schritt"

Strikte Einreise-Regeln ab Samstag
Strikte Einreise-Regeln ab Samstag ©VOL.AT | APA
Die strengen Reise-Regeln zur Weihnachtszeit bringen Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder.
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Ab Mittwoch gilt in Deutschland der harte Lockdown, Italien überlegt bereits das Land über die Feiertage zur roten Zone zu erklären und in der Schweiz wird bereits über härtere Maßnahmen verhandelt. Die Situation in den Nachbarländern wirkt sich nun auch auf den Grenzverkehr in Vorarlberg aus. Durch eine neue Verordnung vom Dienstag müssen alle Personen, die nach dem 19. Dezember 2020 einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten geht erst nach fünf Tagen und auf eigene Kosten. Auch in dieser Verordnung gibt es wieder einige Ausnahmen.

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Ausnahmeregeln

Doch es gibt - wie oben erwähnt - Ausnahmen. Die beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Kleinwalsertal, Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.

Familienbesuche mit Vorbehalt möglich

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die 10-Tage-Quarantäne.

Ausnahmen auch für Pendler

Eine weitere für den Arbeitsmarkt relevante Ausnahme ist jene für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, denn hier sind nun auch die Personenbetreuer, also die 24-Stunden-Betreuung, umfasst. Auch aus humanitären Gründen kann eingereist werden. Diplomaten und medizinische Begleitpersonen dürfen ebenfalls ins Land kommen, ohne Quarantäne befürchten zu müssen.

Der große Unterschied zu den anderen Gruppen wie Pendlern oder Passagieren aus sicheren Ländern: bei Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigentest möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.

Ausnahmeregeln im Überblick

   Einreisen sind ohne Einschränkungen möglich:

  • von Personen im regelmäßigen Pendlerverkehr (mindesten 1 pro Monat) zu beruflichen Zwecken (außer Personenbetreuer),
  • von Personen im regelmäßigen Pendlerverkehr (mindestens 1 pro Monat), um familiäre Zwecke zu erfüllen oder Besuch beim Lebenspartner,
  • bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (wie schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten, Betreuung in Notfällen),
  • zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen
  • von Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen,
  • aus zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall,
  • us zwingenden Gründen für erforderliche land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen im Einzelfall,
  • zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs,
  • von Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. Großes Deutsches Eck),
  • von Transitpassagieren,
  • für Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst,
  • für die Besatzung einer Repatriierungsfahrt einschließlich der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Einreisen insbesondere

  • von humanitären Einsatzkräften
  • von Personen, die zu beruflichen Zwecken (z.B. 24-Stunden-Betreuung, Saisonnierarbeitskräfte) einreisen
  • einer Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen
  • von Personen, die eine zwingende gerichtlich oder behördlich auferlegte Pflicht (z.B. Ladung zur Gerichtsverhandlung) wahrnehmen,

sind mit einem ärztlichen Zeugnis mit Bestätigung eines negativen COVID-Tests (maximal 72 Stunden alt) möglich. Kann dieses Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigentest auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.

Ausreise verkürzt Quarantäne

Wer von Österreich schon genug hat, aber noch in Quarantäne ist, erhält mit der Verordnung die Möglichkeit das Land wieder zu verlassen: "Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es in dem Papier.

Ab Mittwoch gilt in Deutschland der harte Lockdown, Italien überlegt bereits das Land über die Feiertage zur roten Zone zu erklären und in der Schweiz wird bereits über härtere Maßnahmen verhandelt. Die Situation in den Nachbarländern wirkt sich nun auch auf den Grenzverkehr in Vorarlberg aus. Durch eine neue Verordnung vom Dienstag müssen alle Personen, die nach dem 19. Dezember 2020 einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten geht erst nach fünf Tagen und auf eigene Kosten. Auch in dieser Verordnung gibt es wieder einige Ausnahmen.

Rauch: "Leider logischer Schritt"

"In Anbetracht der coronabedingten Verschärfungen, die in unseren Nachbarländern in den nächsten Tagen in Kraft treten bzw. bereits in Kraft getreten sind, ist die heute erlassene österreichische Covid-Einreiseverordnung der leider logische Schritt", so der Grüne Landesrat Johannes Rauch in einer Aussendung über die strengen Reise-Regeln. Österreich existiere nicht im luftleeren Raum, daher sei es vernünftig die Corona-Entscheidungen der Nachbarländer zu berücksichtigen.

Erfreulich sei die Ausnahmebestimmung von der Einreiseverordnung für die Gemeinde Mittelberg. Darüber hinaus seien die kostengünstigeren Antigen-Tests nun den teureren PCR-Tests gleichgestellt, und zwar sowohl hinsichtlich der Einreise als auch hinsichtlich einer sogenannten Freitestung nach fünf Tagen.

Gantner: "Einkaufsfahrten nicht gestattet"

Im Hinblick auf eine weitere Eindämmung der COVID-19-Infektionsentwicklung im Land appelliert auch Landesrat Christian Gantner, die Einreise- und Schutzmaßnahmen, insbesondere auch an den Weihnachtsfeiertagen, konsequent einzuhalten: „Dabei ist beispielsweise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfahrten nicht gestattet.“

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(APA/Red)

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