Wie der “ORF Vorarlberg” berichtet, beginnt der Prozess gegen die nun 18-jährige Mutter sowie deren Partner Mitte Juli. Für die Mutter wird das Jugendstrafgesetz gelten. Der leibliche Vater wird bei dem Prozess als Privatbeteiligter auftreten, lautet es in dem Bericht weiters. Vorerst machte er 500 Euro Teilschmerzensgeld geltend.
Bei hochsommerlichen im Pkw zurückgelassen
Der Bub war unter tragischen Umständen am 15. August des Vorjahres in einer Gemeinde im Bezirk Bludenz ums Leben gekommen: Er wurde bei hochsommerlichen Temperaturen für mehrere Stunden unbeaufsichtigt in einem Pkw zurückgelassen wurde, und ist an den Folgen der Hitzeeinwirkung gestorben.
Reanimation kam zu spät
Die damals 17-jährige Mutter und ihr 20 Jahre alter Freund hatten das Kleinkind nach einer mehrstündigen Autofahrt von der Steiermark nach Vorarlberg im Wagen gelassen, weil der Bub im Kindersitz des Fahrzeugs eingeschlafen war und sie ihn nicht aufwecken wollten. Anschließend begaben sie sich in die Wohnung des Mannes, wo sie selbst einschliefen und erst am Abend wieder wach wurden. Als sie daraufhin nach dem Kind sahen, war der Bub schon tot. Der Freund, der nicht der Vater des Kindes ist, setzte unverzüglich einen Notruf ab und begann mit der Reanimation, letztlich vergeblich.
(Red.)
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