Vorarlberg/Bregenz: Tödlicher Fenstersturz - Prozess gegen 30-Jährigen

Bregenz. Die Polizei wurde gerufen, weil eine Nachbarin zum wiederholten Male einen Streit zwischen dem 30-Jährigen und seiner 27 Jahre alten Lebensgefährtin gemeldet hatte. Als jedoch die erste Streife bei der Wohnung des Paares aus Rumänien eintraf, stürzte gerade die 27-Jährige aus dem Fenster aus mindestens acht Metern Höhe. Ihr Freund schien währenddessen am Fenster mit einer Schusswaffe zu hantieren – einer Schreckschusswaffe, wie sich später herausstellte. Sofort wurde ein Großeinsatz ausgelöst. Das Umfeld des Hauses, in dem sich die Tragödie abspielte, wurde großräumig abgesperrt. Manche der umliegenden Gebäude wurden evakuiert, weil man davon ausging, dass der 30-Jährige weitere Leben gefährden könnte.
Schwägerin und Kind als Geisel gehalten
Dieser aber hatte sich in der Wohnung verschanzt und behielt zunächst seine Schwägerin und ihr vier Jahre altes Kind bei sich in der Wohnung gefangen. Erst durch die Intervention einer Verhandlungsgruppe erlaubte er die Bergung der 27-Jährigen mit einem Panzerwagen des Einsatzkommandos Cobra – der Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen -, danach ließ er auch die Schwägerin und das Kind gehen. Anschließend versuchte das Verhandlungsteam den Mann zur Aufgabe zu bewegen, was allerdings nicht gelang. Bei der Übergabe einer Zigarettenpackung an den 30-Jährigen griff das Einsatzkommando Cobra zu, der Mann konnte jedoch flüchten und sprang aus demselben Fenster, aus dem seine Lebensgefährtin gestürzt war. Dabei erlitt der 30-Jährige schwere Verletzungen.
Keine Gewalteinwirkung
Der anfänglich gehegte Mordverdacht gegen den Mann bestätigte sich bei den anschließend von der Staatsanwaltschaft Feldkirch geführten Ermittlungen jedoch nicht. Bei den Erhebungen zeigten sich keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung vor dem tödlichen Fenstersturz. Zwar habe der 30-Jährige in das Zimmer gewollt, in das sich die 27-Jährige geflüchtet hatte. Laut Aussage der Schwägerin hatte sich die 27-Jährige aber bereits aus dem Fenster gestürzt, als der Angeklagte den Raum betrat.
Mann war zurechnungsfähig
Laut einem Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war der Mann zum Tatzeitpunkt heftig erregt, alkoholisiert und möglicherweise auch unter Drogen, aber zurechnungsfähig. Offenbar liege eine Persönlichkeitsstörung vor, berichteten die “Vorarlberger Nachrichten” unter Bezugnahme auf die Expertise, zudem soll der Mann ein Spieler gewesen sein. Doch ein Vollrausch oder ein Affekt, der die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben hätte, war laut Haller nicht gegeben.
Nach Abschluss der Erhebungen wurde der 30-Jährige wegen schwerer Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Auf den Tatbestand der schweren Nötigung stehen laut Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Haft. Der Prozess wird am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch geführt, angesetzt ist die Verhandlung von 14.00 bis 18.00 Uhr.
So verlief der Einsatz
Ein Augenzeugin berichtet
(APA)
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