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Vorarlberg: Betrunken den Traktor ins Unglück gestartet

Der Angeklagte zeigte sich geständig.
Der Angeklagte zeigte sich geständig. ©VN
Feldkirch. 8400 Euro Geldstrafe für Beschuldigten nach Alk-Unfall mit querschnittgelähmtem Opfer.
Männer klauen Traktor und stürzen in Graben

Von Gerhard Sohm / VN

Drei Bregenzerwälder waren an einem frühen Morgen im April dieses Jahres zu Fuß von einem Zeltfest auf dem Weg nach Hause. Dann die verhängnisvolle Idee: Bei einem Stadel sahen sie einen Traktor, nahmen ihn unbefugt in Betrieb und landeten damit in einem Graben. Ein damals 19-jähriges Mitglied der Gruppe wird sein Leben lange an dem Unglück zu tragen haben: Der junge Mann sitzt seitdem querschnittgelähmt im Rollstuhl.

Lebenslanges Nachspiel

Aber auch für den 30-jährigen Hauptverursacher des tragischen Unfalls hat das Drama ein lebenslanges Nachspiel. Er hatte zum Unglückszeitpunkt 1,08 Promille im Blut.

Als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch stand er sichtlich betroffen zu seiner Verantwortung. Ja, man sei damals betrunken gewesen und gemeinsam auf die Idee gekommen, mit dem fremden Traktor nach Hause zu fahren. Es selbst habe sich ans Steuer gesetzt. Doch nur kurz. „Ich wollte plötzlich nicht mehr weiterfahren. Mir kam in den Sinn, dass es ein Blödsinn war. Deshalb habe ich den Traktor angehalten“, schilderte er.

Von den anderen „gehetzt“

Die beiden anderen, die auf den Kotflügeln saßen, hätten gelacht und ihn „gehetzt“, er solle doch weiterfahren. Der Angeklagte war damals bereits vom Traktor heruntergestiegen. Und tat daraufhin das, was schließlich auf so fatale Weise enden sollte. Er drehte bei auf Vollgas eingestelltem Handgashebel den Zündschlüssel. Der führerlose Traktor setzte sich wieder in Bewegung,  drehte eine 90-Grad-Kurve und stürzte über eine Böschung. Ein 25-jähriger Bregenzerwälder kam dabei mit einer leichten Fersenverletzung davon, der 19-Jährige erlitt ein Schädelhirntrauma, Rippenbrüche sowie ein Querschnittsyndrom.

Richter Michael Fruhmann verurteilte den Beschuldigten im Sinne der Anklage – unter anderem wegen grob fahrlässiger Körperverletzung – zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen in Höhe von insgesamt 8400 Euro. Der Verurteilte nahm die Entscheidung an.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der aktuellen Ausgabe der “VN”.

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