Ein 19-jähriger Hohenemser wurde am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu 1000 Euro Strafe verurteilt. Der junge Mann hatte bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Als es immer wieder technische Probleme bei dem Wagen gab, beschwerte sich der Bursch und wollte von seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch machen. „Bei mir ist Gewährleistung ausgeschlossen“, hieß es es allerdings seitens des Händlers auf einem Formular. „Ich fühlte mich betrogen“, sagt der Angeklagte.
Selbstjustiz
In Wut zog er seinen Baseballschläger über den Schreibtisch des Händlers und drohte mit einem Taschenmesser. „Wenn das jeder macht, versinken wir im Chaos“, heißt es seitens des Gerichts. Er hätte einen Anwalt aufsuchen sollen, statt den Händler in den Schwitzkasten zu nehmen und ihn dabei leicht zu verletzen. Das brachte dem jungen, bereits fünffach Vorbestraften nun 1000 Euro Geldstrafe ein. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
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