AA

Vorarlberg: Auto aus Eifersucht angezündet - Geldstrafe

Der Angeklagte wurde verurteilt, weil er das Auto des neuen Freundes der Ex-Freundin angezündet haben soll.
Der Angeklagte wurde verurteilt, weil er das Auto des neuen Freundes der Ex-Freundin angezündet haben soll. ©Bilderbox (Symbolbild)
Landesgericht Feldkirch setzte im Berufungsprozess teilbedingte Geldstrafe für Sachbeschädigung herab.

Ein abgestelltes Auto wurde am 3. Juni 2016 in Bregenz angezündet. Nach Ansicht der Gerichte wurde die Sachbeschädigung aus Eifersucht begangen. Als Täter wurde nun ein Mann rechtskräftig verurteilt, dessen ehemalige Partnerin inzwischen die Freundin des Autoeigentümers ist.

Der unbescholtene Angeklagte kam mit einer milden Strafe davon, wie Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele anmerkte. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Bregenz über den nur 1000 Euro verdienenden Angestellten eine teilbedingte Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Davon betrug der unbedingte, zu bezahlende Teil 160 Euro. In zweiter und letzter Instanz setzte das Landesgericht Feldkirch im Berufungsprozess die Geldstrafe rechtskräftig auf 320 Euro (80 Tagessätze) herab, davon 160 Euro unbedingt.

2500 Euro Schaden

Den am angezündeten Auto entstandenen Schaden bezifferten die Gerichte mit 2500 Euro. Das Landesgericht verwies im Strafverfahren den geschädigten Autobesitzer mit seinen Schadenersatzansprüchen auf den Zivilrechtsweg.

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Er habe das Auto nicht angezündet, behauptete der Beschuldigte. Die Strafgerichte hielten ihn jedoch wegen mehrerer Indizien für überführt. Mit seiner Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts hatte der Angeklagte nur was die Strafhöhe anbelangt Erfolg. Der Schuldspruch des Erstgerichts sei „ohne Bedenken“ zu bestätigen gewesen, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats am Landesgericht.

Zeitfenster genutzt

Er sei zur fraglichen Zeit gar nicht am Tatort gewesen, sagte der Angeklagte. Allerdings habe er für 18 Minuten kein Alibi gehabt, meinten die Gerichte. Dieses Zeitfenster habe er genutzt, während seiner beruflichten Tätigkeit in einer Nachbargemeinde nach Bregenz zu fahren und dort das Auto seines Nebenbuhlers anzuzünden.

Zudem, so die Strafrichter, hätten Schichtarbeiterinnen einen Pkw jenes Modells am Tatort gesehen, den der Angeklagte als Dienstauto verwendet habe.

Schließlich hat der Angeklagte den Gerichten zufolge auch ein Motiv für die Tat gehabt, nämlich Eifersucht. Der Geschädigte habe sofort auf den Angeklagten als Täter getippt. Denn der Angeklagte hege einen Groll auf ihn, weil er jetzt mit dessen Ex-Partnerin befreundet sei.

Der Angeklagte ist zur Berufungsverhandlung am Landesgericht nicht erschienen. Die Verhandlung wurde in seiner Abwesenheit durchgeführt.

Quelle: NEUE/Seff Dünser

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • Vorarlberg: Auto aus Eifersucht angezündet - Geldstrafe