Von Seff Dünser (NEUE)
Der gebürtige Steirer hat die in ihn verliebte Dornbirner dazu überredet, für ihn monatelang als Prostituierte zu arbeiten. Und er hat nach den gerichtlichen Feststellungen nach dem Ende der Zusammenarbeit im horizontalen Gewerbe zwei Mal versucht, sie zum Sex mit ihm zu zwingen.
Dafür wurde der unbescholtene und geständige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate Gefängnis. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Robert Mayer verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Mit Fotos gedroht
Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung, Zuführens zur Prostitution und Zuhälterei. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Am schwersten wogen von der Strafdrohung her zwei versuchte Nötigungen zum Sex. Demnach hat der 39-Jährige mit den Drohungen erreichen wollen, dass die Unterländerin noch einmal mit ihm schläft. Er hat zu ihr gesagt, sonst werde er Selbstanzeige zur Prostitution erstatten und dabei auch sie belasten. Und er hat ihr damit gedroht, andernfalls Fotos von ihr in Unterwäsche ihrer Familie zukommen zu lassen.
Kurze Bedenkzeit
Auf Facebook haben sich der Mann und die Frau Ende 2016 kennengelernt. Sie führten eine sexuelle Beziehung und hatten finanzielle Probleme. Der Angeklagte schlug ihr vor, sich zu prostituieren. Die psychisch angeschlagene Frau willigte nach kurzer Bedenkzeit ein. Er organisierte für sie mit Inseraten Freier und kassierte einen Teil des Lohns. Sie prostituierte sich in ihrer Dornbirner Wohnung.
Der Angeklagte habe ausgenützt, dass die in ihn verliebte Frau emotional von ihm abhängig gewesen sei, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Sie habe ihn nicht verlieren wollen und sich auch deshalb prostituiert. Die Frau leide seit vielen Jahren unter Angstzuständen und Magersucht. Der Angeklagte habe zumindest anfangs die Bedingungen bestimmt, unter denen sie der Prostitution nachgegangen sei. Allerdings habe er sie nicht eingeschüchtert. Zur allgemeinen Abschreckung sei dennoch eine teilbedingte Haftstrafe zu verhängen gewesen.
Schnelles Geld
Der Angeklagte sagte, sie hätten finanzielle Probleme gehabt. Mit Prostitution und Zuhälterei hätten sie schnell gutes Geld verdient.
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