Während Kleinkinder künftig 13 Stunden und mehr in der Kinderbetreuung ausharren müssen, werden Nachwuchsfußballer in Zukunft öfter vergeblich auf ihren Trainer warten, wenn der gerade wieder einmal zwölf Stunden arbeiten muss. „Das von der Regierung präsentierte Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist auch in dieser Hinsicht vollkommen undurchdacht“, kritisiert der AK-Präsident.
Entsprechendes Kinderbetreuungsangebot
Die Jubelbotschaft der Regierung, durch den 12-Stunden-Tag seien Beruf und Familie besser zu vereinbaren, sei einfach nur „einfältig“. Wenn eine Mutter einen 12-Stunden-Arbeitstag zu absolvieren habe, dann brauche es in dieser Zeit auch ein entsprechendes Kinderbetreuungsangebot. Davon ist man in den meisten Städten und Gemeinden trotz vieler Verbesserungen aber noch meilenweit entfernt.
Der AK-Präsident zeigt das mit einem konkreten Beispiel auf: Nehmen wir an, eine Mutter arbeitet von 7 bis 13 Uhr. Dann macht sie eine halbe Stunde Mittagspause. Anschließend arbeitet sie von 13.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Das heißt, sie muss ihr Kind vorher zur Kinderbetreuung bringen. Wenn der Weg von der Kinderkrippe zur Arbeit 30 Minuten ausmacht, gibt sie ihr Kind spätestens um 6.30 Uhr ab und nimmt es um 20 Uhr wieder mit. Die Kinderbetreuungseinrichtung muss also jedenfalls bereits um 6 Uhr geöffnet sein und bis mindestens 20.30 Uhr offen halten. Möglich, dass andere Eltern ihre Kinder noch früher bringen oder später abholen. Das heißt also: Die Mutter arbeitet 12 Stunden, die Betreuerinnen in zwei Schichten, sonst geht sich das zeitlich nicht aus und die Kinder haben 13 Stunden Anwesenheitspflicht.
Da nützt es auch nichts, wenn die Mutter nur noch vier Tage zur Arbeit muss. Denn Kinder werden nicht nur am Wochenende krank, sie haben auch nicht nur am Donnerstag und Freitag Musikschule. Und der Haushalt muss auch jeden Tag erledigt werden und nicht nur, wenn gerade arbeitsfrei ist.
Ehrenamt kommt unter die Räder
Nicht viel besser schaut es beim im Ländle so hoch geschätzten Ehrenamt aus: Weil der Schüler-Trainer des Fußballvereins in den nächsten Wochen Auftragsspitzen abarbeitet, ist es leider nicht möglich, dass er um 18 Uhr auf dem Fußballplatz steht. Während sich die Eltern, die vielleicht auch arbeiten, darauf verlassen, dass ihre Kinder in bester Obhut sind, treiben sich diese stundenlang unbeaufsichtigt auf dem Fußballplatz herum.
Auch die Blasmusik klingt neuerdings bei der Probe leicht schräg, weil die Posaune, das Flügelhorn, der Bass und das Schlagzeug leider wieder nicht dabei sein können. Schöne neue Arbeitswelt. Aber wie heißt es in dem ach so chilligen Wirtschaftskammer-Video: „Geht’s dem einen gut, geht es allen gut!“.
Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Einiges einfallen lassen müssen sich auch die Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen. Wenn das Passamt beispielsweise nur acht Stunden pro Tag geöffnet hat, wird es schwierig, sich einen Pass zu besorgen, wenn man gerade fünf mal 12 Stunden pro Woche arbeitet. Gleiches gilt für das Bürgerservice, für das Bauamt, das Standesamt usw.
„Die von der Regierung präsentierte Arbeitszeitflexibilisierung ist radikal, undurchdacht, dem Diktat der Wirtschaft geschuldet und bringt gesellschaftspolitische Veränderungen, die noch kaum abschätzbar sind. Zudem schränkt sie das Mitbestimmungsrecht von Arbeitnehmern und Betriebsräten drastisch ein und sie bringt Einkommensverluste vor allem für diejenigen, die in Gleitzeitmodellen beschäftigt sind“, weiß der AK-Präsident und fordert: „Wehren wir uns gemeinsam gegen diesen Anschlag auf die Beschäftigten, die Familien und das Ehrenamt!“
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