Von Seff Dünser/NEUE
Vor allem deswegen wurde der mit zwei Vorstrafen belastete 24-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Michael Fruhmann, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig; denn Staatsanwältin Konstanze Manhart nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der zur Tatzeit angetrunkene Deutsche hat nach einer verbalen Auseinandersetzung aus nächster Nähe 14 Schüsse auf den mit mehr als zwei Promille alkoholisierten Rumänen abgefeuert. Davon trafen acht der jeweils 4,5 Millimeter großen Stahlkugeln den Arbeiter im Gesicht und am Oberkörper. Dabei erlitt das Opfer, das auf den Zug gewartet hatte, einen Augenhöhlenbodenbruch, der operiert werden musste. Als Schmerzengeld wurden ihm 2970 Euro zugesprochen. Es sei pures Glück, dass die Verletzungen nicht noch schwerer ausgefallen seien, zitierte Staatsanwältin Manhart den Innsbrucker Gerichtsmediziner Walter Rabl.
Für Strafe bedankt
Er habe geschossen, weil seine Lebensumstände ihn wütend gemacht hätten, sagte der obdachlose Arbeitslose. Der gebürtige Berliner bedankte sich für die glimpfliche Strafe. Richter Fruhmann hingegen sprach von einer empfindlichen Strafe, die auch mögliche Nachahmungstäter abschrecken solle. Der Strafrahmen für die von den Richtern festgestellte absichtlich schwere Körperverletzung betrug ein bis zehn Jahre Haft. Erschwerend wurde auch der rasche Rückfall gewertet. Eine Woche nach seiner Verurteilung am Landesgericht wegen Sachbeschädigung hatte der junge Deutsche auf den Rumänen geschossen.
Schuldig wegen gefährlicher Drohung
Schuldig gesprochen wurde der Untersuchungshäftling auch wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung. Demnach hat er in Wolfurt zwei Türen eingetreten, um sich Zugang zur Wohnung eines Bekannten zu verschaffen, und in Frastanz mit der Gaspistole auf die Tür einer Bar und die Scheiben eines Einkaufsmarktes geschossen. Zudem hat er seinem Wolfurter Bekannten damit gedroht, seine Wohnung anzuzünden, und zu einem Mann und einer Frau gesagt, er werde ihnen 18 Mal in den Kopf schießen.
Im Zweifel freigesprochen wurde der von Simone Rädler verteidigte Angeklagte vom Vorwurf, den Rumänen unmittelbar vor den Schüssen mit einem Klappmesser bedroht zu haben.
(Red.)
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