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Vorarlberg: 15-Jähriger erpresste von 14-Jähriger Sex

Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft
Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft ©VOL.AT | Unsplash
Feldkirch - Zudem beging der Teenager mit einem Messer einen schweren Raub: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen Jugendlichen.

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Jugendliche aus dem Bezirk Bregenz war 15 Jahre alt, als er nach den gerichtlichen Feststellungen von einer 14-Jährigen Sex erpresste. Und mit 16 hat er mit einem Messer bei einem bewaffneten Straßenraub fünf Euro erbeutet.

Dafür wurde der unbescholtene und inzwischen 17 Jahre alte Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen geschlechtlicher Nötigung, schweren Raubes sowie mehrerer anderer Vergehen. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft.

Die 14-Jährige hat dem angeklagten 15-Jährigen im Februar 2018 Fotos geschickt, auf denen sie nur mit Unterwäsche bekleidet war. Danach hat er sie nach Ansicht der Richter zum Oralverkehr auf der Toilette eines Unterländer Schnellimbissres­taurants genötigt. Demnach hat er ihr damit gedroht, die Unterwäschefotos zu verbreiten, wenn sie Oralsex an ihm verweigere.

Verteidiger Sascha Lumper beantragte einen Freispruch von der angeklagten geschlechtlichen Nötigung. Denn der Oralsex auf dem WC sei ebenso einvernehmlich erfolgt wie der sexuelle Kontakt zwischen den beiden Jugendlichen zwei Monate später.

Butterflymesser

Im September 2018 hat der dazu geständige Angeklagte in Bregenz ein Butterflymesser drohend in der Hand gehalten, Geld gefordert und so einem Jugendlichen auf der Straße fünf Euro abgenommen.

Als Mittäter zum schweren Raub wurde über einen unbescholtenen 16-Jährigen eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Der Lehrling wurde zudem wegen versuchter schwerer Körperverletzung durch einen Faustschlag schuldig gesprochen. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

Sein mittlerweile 17-jähriger Raub-Komplize wurde unter anderem auch deshalb verurteilt, weil er einen Polizisten mit vulgären Schimpfworten beleidigt hat. Aus dem Verfahren vorläufig ausgeschieden wurde der angeklagte Einbruchsdiebstahl. Mit 14 Jahren soll der Unterländer 2017 bei einem Einbruch in eine Tankstelle 3000 Euro erbeutet haben. An der aufgedrückten Schiebetür wurde seine DNA sichergestellt.

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