AA

Von Puck an Kopf getroffen: Stadt Hohenems haftet nicht für Verletzung

Die Stadt haftet nicht für die Verletzung durch den Puck.
Die Stadt haftet nicht für die Verletzung durch den Puck. ©VOL.AT/Rauch/Pixabay
Schadenersatzforderung von 102.000 Euro abgewiesen. Der Kläger stand neben dem Hohenemser Eisplatz an einer nicht für Zuschauer vorgesehenen Stelle.

Seff Dünser/NEUE

Ein schwerer Unfall hat sich im November 2015 während eines Amateur-Eishockeyspiels der zweiten Vorarl­berger Eishockeyliga ­(VEHL2) beim Hohenemser Eisplatz ereignet. Ein auf der Längsseite außerhalb des Spielfeldes stehender Zuschauer wurde von einem über die Bande fliegenden Puck am Kopf getroffen und dabei schwer verletzt. Der 43-jährige Mann erlitt vor allem ein Schädelhirntrauma.

Gemeinde geklagt

Der verletzte Zuschauer fordert in einem anhängigen Zivilprozess 102.000 Euro Schadenersatz – jedoch nicht vom Eishockeyspieler, der die Hartgummischeibe geschossen hat, sondern von der Gemeinde, in dessen Eigentum die Kunsteisbahn steht. Aber seine Klage wurde nun am Landesgericht Feldkirch abgewiesen. Das teilte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Über die Berufung des Klägers entscheidet das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Das Berufungsgericht ist bekannt für tendenziell konsumentenfreundliche Entscheidungen. Der in erster Instanz zuständige Feldkircher Zivilrichter hat sein Urteil nach Angaben von Stütler so begründet: Der Kläger stand zwischen den Spielerbänken und damit an einer nicht für Zuschauer vorgesehenen Stelle. Zudem ist er, um dorthin zu gelangen, über eine Absperrkette gestiegen. Der Kläger ist selbst ein Amateur-Eishockeyspieler und muss deshalb um die Gefahren für Zuschauer bei Eishockeyspielen Bescheid wissen. Die Sorglosigkeit des Zuschauers hat zum Unfall geführt.

Keine Plexiglasscheibe

Die Anwältin des Zuschauers hält die Klagsforderung für berechtigt, weil bei dem Eisplatz auch an der Unfallstelle keine Plexiglasscheiben zum Schutz der Zuschauer vor Pucks und Schlägern angebracht gewesen ist. Damit entspreche der Eishockeyplatz nicht den Vorschriften des Eishockey-Weltverbandes IIHF, der Plexiglas-Absicherungen für Eishockeyspiele vorsehe, argumentierte Klagsvertreterin Andrea Höfle-Stenech.

Wenn jeder Austragungsort für Meisterschaftsspiele mit Plexiglasscheiben ausgestattet sein müsste, würde das das Aus für den Eishockeysport in Vorarlberg bedeuten. Das gab bei der Gerichtsverhandlung als Zeuge der ehemalige Vizepräsident des Vorarlberger Eishockeyverbandes zu Protokoll.

Teamkollege

Der Kläger konnte an dem für ihn verhängnisvollen Eishockeymatch nicht teilnehmen. Er sah einem Spiel seiner Mannschaft zu. Dabei wurde er von einem Puck am Kopf getroffen, den einer seiner Teamkollegen mit dem Schläger unabsichtlich über die Eisfläche hinausbefördert hatte.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Hohenems
  • Von Puck an Kopf getroffen: Stadt Hohenems haftet nicht für Verletzung