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Vom Chamäleon bis zum Nasenbär: Exotische Haustiere in Wien

Was sich in Wiener Haushalten so alles tummelt, ist teils skurril - von Reptilien bis zum Nasenbär ist einiges vertreten
Was sich in Wiener Haushalten so alles tummelt, ist teils skurril - von Reptilien bis zum Nasenbär ist einiges vertreten ©APA/dpa / dpa (Sujets)
In Wien ist in der Vorwoche ein Waschbär aus einem Fenster auf die Straße gestürzt. Das allein wäre schon ungewöhnlich genug, zusätzlich konnte aber nicht sofort festgestellt werden, wer der Besitzer des Tiers war, obwohl Meldepflicht besteht. Welche skurrilen Tiere in Wien sonst noch gehalten werden, lesen Sie hier.
Waschbär stürzte aus Fenster
Das verletzte Tier
Der Waschbär jetzt
Waschbär geht es besser

Die Haltung von Wildtieren als Haustier muss behördlich gemeldet werden, so wie das 2011 bei einem Nasenbären und regelmäßig bei zahlreichen Reptilien ordnungsgemäß gemacht wurde. Bei dem Waschbär wurde dies offenbar verabsäumt.

Waschbär stürzte in die Tiefe

Der Waschbär, der ein Brustgeschirr angelegt hatte, war von Mitarbeitern der MA 48 im Bezirk Landstraße gefunden worden. Das Männchen war offenbar aus einem Fenster oder von einem Balkon gefallen. Es hatte eine Platzwunde am Kinn, die im Tierschutzhaus in Vösendorf genäht und mit Infusionen, Schmerzmitteln und Antibiotika versorgt wurde. Ein paar Tage später gab der Wiener Tierschutzverein Entwarnung: Das Tier habe sich von seinem Unfall gut erholt und erkunde neugierig das Außengehege.

Kein Waschbär registriert

Zum Zeitpunkt des Unfalls am vergangenen Donnerstag war bei der MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) kein Waschbär in Wien registriert, wie eine Sprecherin der Magistratsabteilung zur APA sagte. Auch ähnlich kuriose Haustiere sind in der Bundeshauptstadt derzeit nicht gemeldet, in der Datenbank finden sich hautsächlich Reptilien. Registriert sind derzeit unter anderem 102 Bartagamen, 100 Geckos, 66 Chamäleons, 54 Königspythons und sechs Strumpfbandnattern.

Nasenbär lebte in Wien-Liesing

Im Jahr 2011 gab es allerdings einen im Bezirk Liesing gemeldeten Nasenbären, erinnerten sich Mitarbeiter der Behörde. Das Tier ist jedoch mit seinem Besitzer im Jahr darauf in die Steiermark “ausgewandert”, teilte die Sprecherin mit.

Die Haltung von Wildtieren, wie Waschbären, ist im Tierschutzgesetz geregelt, betonte die MA 60. Sie dürfen nur nach einer Anzeige an die Behörde gehalten werden. Diese Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung erfolgen. Bei einer Haltung der Tiere für Zucht und Verkauf ist die Anzeige im Vorhinein aufzugeben.

Meldepflicht und Vorgaben bei Wildtieren und Co.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind bestimmte Arten, wie Großkatzen (Löwen, Tiger usw.), Großbären, Menschenaffen, und ähnliche Wildtiere. Diese dürfen nur in Zoos gehalten werden. In der 2. Tierhaltungsverordnung sind außerdem besondere Ansprüche an die Haltung der verschiedenen Arten geregelt. Nasenbären, Waschbären und der Kleine Panda benötigen beispielsweise ein mindestens 40 Quadratmeter großes und drei Meter hohes Gehege.

Wiener halten vornehmlich Reptilien

Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen seien in Wien in erster Linie Reptilien gemeldet, teilte die Behörde mit. Hier gibt es in der Bundeshauptstadt neben dem Tierschutzgesetz jedoch mit dem Wiener Tierhaltegesetz noch eine zusätzliche Regelung. Darin ist aus sicherheitspolizeilichen Gründen das Halten, Verwahren, der Erwerb und die Zucht von gefährlichen Wildtieren (zum Beispiel Giftschlangen) in der Stadt verboten.

Informationen und ein Meldeformular der MA 60 zur Haltung und Zucht von Wildtieren finden Sie hier – der Gesetzestext zur 2. Tierhaltungsverordnung ist unter diesem Link nachzulesen.

(apa/red)

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