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KZ-Tattoo: Sechs Monate auf Bewährung für NPD-Kommunalpolitiker

Einem Badegast war die Tätowierung in dem sog. Spaßbad aufgefallen Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook.
Einem Badegast war die Tätowierung in dem sog. Spaßbad aufgefallen Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook. ©FB/ Screenshot
Dieser Fall sorgt für Empörung. Ein Mann lässt sich ein Konzentrationslager auf den Rücken tätowieren. Ein deutsches Gericht urteilt nun: Das Tattoo an sich ist nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.
KZ-Tattoo: Schneller Prozess, geringe Strafe

Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte am Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch “Jedem das Seine” in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.

Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. “Ich fand das Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste”, erklärte der Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer Anstoß daran nahm, postete er es auf “Facebook”.

Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum: KZ-Tattoo mit dem Spruch “Jedem das seine”.

Posted by Alexander Marguier on Samstag, 21. November 2015

Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der Spruch “Jedem das Seine” erfordere eine “deutliche Reaktion des Staates”, argumentierte die Anklagebehörde. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. “Der Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte wusste, was er sich da machen ließ”, betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.

Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus “tiefer politischer Überzeugung”. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die Massenvernichtung sogar öffentlich “gebilligt”. Zehn Monate Haft ohne Bewährung wären dafür angemessen.

Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit seinem Schwimmbad-Besuch einem “enormen Shitstorm” ausgesetzt, argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug. “Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.” Der 27-Jährige selbst ist indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen Körperverletzung und Amtsanmaßung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.

Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung besser gewesen, meinte der Staatsanwalt. (dpa)

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